Jüngste gesetzliche Änderungen im Bereich Brandschutz führen eine neue Transparenzpflicht für Administratoren und Leiter von Einrichtungen ein, die öffentlich zugängliche Räume verwalten. Durch die Notverordnung Nr. 17/2026, die das Gesetz Nr. 307/2006 geändert hat, sind Administratoren verpflichtet, die Öffentlichkeit auf ihren offiziellen Werbeseiten über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen in Gebäuden oder Räumen, die von Kunden, Besuchern oder anderen Nutzern genutzt werden, zu informieren. Das Bihorer Notfallinspektorat stellte diese gesetzliche Neuerung öffentlich vor und betonte, dass die Information online über offizielle Kanäle bereitgestellt werden muss.
In der Praxis gilt die Pflicht für Gebäudekategorien, die der Brandschutzgenehmigung und/oder -zulassung gemäß Regierungsverordnung Nr. 571/2016 unterliegen. Je nach Zweck, Fläche, Kapazität oder Höhe kann dies beinhalten:
- Gewerbliche Flächen wie Geschäfte, Supermärkte, Einkaufszentren, Restaurants, Cafés oder Bars
- Touristische Einrichtungen wie Hotels, Pensionen, Hostels und andere Unterkünfte
- Öffentlich zugängliche kulturelle oder Veranstaltungsräume wie Theater, Kinos, Veranstaltungszentren oder Veranstaltungzelte
Die Regelung umfasst auch weitere relevante Kategorien wie Bildungseinrichtungen, Parkhäuser, Krankenhäuser, Tankstellen oder bestimmte Flächen in Wohngebäuden.
Die neue Regelung verändert die Compliance-Berichterstattung erheblich. Es reicht nicht mehr aus, dass der Status der Brandschutzgenehmigung intern bekannt ist; er muss der Öffentlichkeit klar und zugänglich mitgeteilt werden. Administratoren müssen angeben, ob der Raum eine Brandschutzgenehmigung besitzt oder, falls diese obligatorisch ist, ohne Genehmigung betrieben wird.
Die Nichteinhaltung wird gemäß den Angaben der Behörden mit Bußgeldern von 5.000 bis 10.000 RON geahndet. Für Unternehmen im Einzelhandel, HoReCa, Tourismus, Dienstleistungen, Unterhaltung oder öffentlich zugänglichen Räumen sollte die Veröffentlichung dieser Informationen auf Websites als integraler Bestandteil der gesetzlichen Compliance- und Kommunikationspolitik behandelt werden.
