ANAF schlägt Änderungen der Kriterien für das steuerliche Risiko bei Betreibern mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten vor: Fokus auf Qualität und regelmäßige Aktualisierung
Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat einen Entwurf zur Änderung der Gemeinsamen Anordnung Nr. 417/1.204/2025 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese regelt die steuerlichen Risikokriterien für Wirtschaftsbeteiligte, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten handeln. Ziel ist es, die Kriterien zu überarbeiten, um die Risikobewertung gerechter, relevanter und wirksamer bei der Erkennung unangemessenen steuerlichen Verhaltens zu gestalten.
Feststellungen und Gründe für die Änderung
ANAF stellte auf Basis von Analysen und Kontrollen eine Diskrepanz zwischen den bestehenden Kriterien und der tatsächlichen steuerlichen Realität fest. Diese Unstimmigkeit beeinträchtigt die korrekte Einordnung in Risikokategorien und kann zu einer ungleichen Behandlung von Steuerpflichtigen führen.
Zur Behebung dieser Mängel sieht der Verordnungsentwurf eine qualitative Komponente bei der Risikobewertung vor, die die steuerliche Vorgeschichte der Betreiber sowie etwaige frühere Verstöße berücksichtigt.
Wesentliche vorgeschlagene Änderungen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Einführung eines Mechanismus zur regelmäßigen Aktualisierung der Risikoeinstufung auf Basis von Informationen aus ANAF-Kontrollen, von Zollbehörden und anderen relevanten Quellen.
- Obligatorische jährliche Neubewertung der steuerlichen Risikoeinstufung anhand aktueller Daten.
- Verknüpfung der Risikobewertung mit den konkreten Ergebnissen der bei den Steuerpflichtigen durchgeführten Kontrollen.
Vorgeschlagene Kriterien zur Identifikation von Hochrisiko-Betreibern
Laut Verordnungsentwurf gelten juristische Personen als steuerlich hochriskant, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Neugründung oder Übernahme (Gesellschafterwechsel) innerhalb der letzten 12 Monate;
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit in den letzten 12 Monaten;
- Innerhalb der letzten 12 Monate als inaktiv erklärt und wieder aktiviert;
- Steuersitz bei einer Anwaltskanzlei;
- Innerhalb der letzten 12 Monate für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zugelassen oder registriert;
- Keine Tätigkeit mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten in den letzten 36 Monaten;
- Negative steuerliche Vorgeschichte, einschließlich:
- Rückstände bei Steuerschulden, für die Sicherheiten verwertet wurden;
- Steuererklärungen mit über 10 Tagen Verspätung eingereicht;
- Nicht eingehaltene Zahlungsaufschübe oder -umstrukturierungen;
- Gesellschafter/Geschäftsführer mit negativer Historie in anderen verbrauchsteuerpflichtigen Unternehmen;
- Unbegründete Anträge auf Erstattung/Verrechnung von Beträgen aus dem Haushalt;
- Fehlende Mittel für den Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Produkte.
Schnelle Mitteilung des festgestellten Risikos
Wenn ein autorisierter oder registrierter Wirtschaftsbeteiligter nach einer Kontrolle die Kriterien für ein hohes steuerliches Risiko erfüllt, sind die Kontrollstrukturen der ANAF verpflichtet, das festgestellte Risiko innerhalb von höchstens 5 Tagen an die Generaldirektion für Steuerbetrugsbekämpfung – Zentrale Struktur – zu melden. Diese prüft die Lage und informiert die zuständige regionale Zollbehörde.