Die Beschilderung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist ein wesentliches Element der Arbeitsplatzprävention. Gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 971/2006 sind die Arbeitgeber verpflichtet, alle Bereiche, in denen Risiken für die Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer auftreten können, zu ermitteln, zu bewerten und entsprechend zu beschildern.
Wer legt die Bereiche fest und wie?
Die Bestimmung der Bereiche, in denen eine SSM-Beschilderung erforderlich ist, muss auf der Grundlage der Risikobewertung erfolgen, die gemäß dem Gesetz 319/2006 dokumentiert wird.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, über die interne Abteilung oder den externen Präventions- und Schutzdienst diese Bereiche zu ermitteln und die geeignete Art der Beschilderung zu bestimmen.
Arten der Beschilderung gemäß HG 971/2006
Der Regierungsbeschluss legt die Mindestanforderungen fest für:
- Visuelle Beschilderung: Schilder, Piktogramme, Bodenmarkierungen, Sicherheitsfarben;
- akustische Signalisierung: akustische Warn- oder Evakuierungssignale;
- Lichtsignale: Blinksignale in Bereichen mit mechanischen oder elektrischen Gefährdungen;
- verbale und gestische Kommunikation: insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen optische oder akustische Signale nicht ausreichen.
Alle Schilder müssen gut sichtbar, dauerhaft und leicht verständlich sein und je nach Art der Gefahr strategisch platziert werden. Standardschilder reichen nicht aus; es bedarf einer sorgfältigen Analyse des Standorts, der Häufigkeit des Risikos und des Bewusstseinsgrads der Arbeitnehmer.
Pflichten und bewährte Praktiken
Das HG 971/2006 besagt, dass die Beschilderung die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht ersetzt, sondern sie ergänzt. Außerdem
- müssen die Arbeitnehmer über die Bedeutung der Beschilderung unterrichtet werden;
- muss die Beschilderung in einwandfreiem Zustand gehalten werden;
- Jede Änderung der Tätigkeit oder der Infrastruktur erfordert eine Aktualisierung der Beschilderung.
Die Nichteinhaltung der Beschilderungsvorschriften kann bei SSM-Kontrollen zu Sanktionen führen, aber noch wichtiger ist, dass sie zu Unfällen führen kann, die durch ein einfaches Warnschild oder eine gelbe Linie auf dem Boden hätten verhindert werden können.
SSM-Beschilderung ist keine Dekoration – sie ist echter Schutz
Die richtige Beschilderung verringert Risiken, leitet zu sicherem Verhalten an und rettet Leben. Sie ist eine der einfachsten und wirksamsten Präventionsmaßnahmen, und die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 971/2006 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beweis für die Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern.