Innenwandhydranten: Wann sie vorgeschrieben sind und warum sie funktionsfähig gehalten werden müssen

Innenwandhydranten sind wesentliche Einrichtungen für eine schnelle Brandbekämpfung im Falle eines Feuers. Ihre Installation ist abhängig von der Nutzung des Gebäudes, seiner Fläche, seinem Volumen, der Anzahl der Geschosse, der maximalen Personenkapazität und dem Brandrisiko vorgeschrieben. Gemäß der technischen Vorschrift P118/2-2013 in der durch die Verordnung Nr. 6026/2018 geänderten Fassung sind Innenwandhydranten unter anderem in Hochhäusern und sehr hohen Gebäuden, Gebäuden mit Versammlungsstätten, Gewerbeflächen mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 600 m², unterirdischen Räumen mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 300 m² sowie in bestimmten oberirdischen und unterirdischen Parkanlagen verpflichtend.

Die Vorschrift enthält zudem Anforderungen für Gebäude mit besonderer Nutzung. In Bildungs- und Kulturgebäuden sind Innenwandhydranten beispielsweise erforderlich, wenn sich gleichzeitig mehr als 200 Personen im Gebäude aufhalten können oder wenn die bebaute Fläche mehr als 600 m² beträgt und das Gebäude mehr als zwei oberirdische Geschosse hat. Für Tourismus- und Beherbergungsgebäude, einschließlich Einrichtungen für Schüler, Studierende oder Sportler, gilt die Verpflichtung bei mehr als 50 Übernachtungsplätzen oder bei einer bebauten Fläche von mehr als 600 m² und mehr als drei oberirdischen Geschossen. Im Gesundheits- und Sozialbereich ist die Anforderung besonders relevant für Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen, wie Vorschulkindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder obdachlosen Personen, wenn die gleichzeitige Belegung mehr als 50 Personen oder das Gebäudevolumen mehr als 2.000 m³ beträgt.

Innenwandhydranten sind außerdem für weitere Gebäudekategorien vorgeschrieben, darunter Verwaltungs- und Sakralbauten mit mehr als 200 gleichzeitig anwesenden Personen oder einer bebauten Fläche von über 600 m² und mehr als drei oberirdischen Geschossen, Sportstätten mit mehr als 200 gleichzeitig anwesenden Personen sowie Produktions- und/oder Lagergebäude mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 600 m² und hohem oder sehr hohem Brandrisiko. Im Bereich der Parkanlagen gelten die Anforderungen beispielsweise für geschlossene oberirdische Parkhäuser mit mehr als 10 Fahrzeugstellplätzen oder mehr als zwei Ebenen, offene oberirdische Parkhäuser mit mehr als 50 Stellplätzen oder mehr als zwei Ebenen sowie für Tiefgaragen gemäß den einschlägigen technischen Vorschriften.

Neben der Pflicht zur Installation ist die dauerhafte Betriebsbereitschaft der Anlage von entscheidender Bedeutung. Das Hydrantenventil, der Schlauch, die Trommel oder Halterung sowie die Strahlrohre müssen in einem ordnungsgemäß positionierten Schrank in einer Höhe installiert sein, die eine schnelle Nutzung ermöglicht. Der Zugang zu den Hydranten muss jederzeit frei bleiben. Je nach Gebäudetyp kann die theoretische Betriebsdauer der Anlage erheblich variieren: 120 Minuten für sehr hohe Gebäude, 60 Minuten für bestimmte Gebäude von außergewöhnlicher oder besonderer Bedeutung, Hochhäuser, Versammlungsstätten und bestimmte Tiefgaragen, 30 Minuten für bestimmte Parkanlagen und Produktions- bzw. Lagerbereiche ohne Sprinkleranlagen sowie 10 Minuten für die übrigen Gebäudekategorien mit Innenwandhydranten. In der Praxis sollten Innenwandhydranten als aktiver Bestandteil des Brandschutzes betrachtet werden: Sie müssen regelmäßig geprüft, gekennzeichnet, zugänglich gehalten und in die Unterweisung des Personals integriert werden, damit sie im Brandfall wirksam und sicher eingesetzt werden können.