Letztes Anwendungsjahr der „Mastensteuer“ – steuerliche Regelungen zur Steuer auf Sonderbauten

Durch [Notverordnung Nr. 89/2025] hat die rumänische Regierung die Abschaffung der Steuer auf Sonderbauten ab dem 1. Januar 2027 beschlossen. Damit wird das Jahr 2026 das letzte Steuerjahr sein, in dem Unternehmen diese Steuer berechnen und entrichten müssen, was zu einer Neubewertung der Kosten im Zusammenhang mit Anlagevermögen sowie der Auswirkungen auf die Finanzströme führt.

Die unmittelbare Auswirkung auf Unternehmen besteht in der Notwendigkeit, die Steuerbemessungsgrundlage sowie die korrekte bilanzielle Einordnung der Sonderbauten zu überprüfen. Gemäß [Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch] gilt die Zahlungspflicht für rumänische juristische Personen, Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sowie in Rumänien registrierte Europäische Gesellschaften, mit Ausnahme öffentlicher Einrichtungen und bestimmter gemeinnütziger Organisationen.

Bei Leasingverträgen unterscheidet sich die steuerliche Behandlung je nach rechtlicher Struktur der Transaktion. Beim Finanzierungsleasing ist der Nutzer des Vermögenswertes steuerpflichtig, während beim Operating-Leasing die Steuerpflicht dem Leasinggeber obliegt. Aus buchhalterischer Sicht beeinflusst diese Unterscheidung sowohl die Aktivierung des Vermögenswertes als auch die Berechnung der Abschreibungen und der damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen.

Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Nettobuchwert der zum 31. Dezember des Vorjahres bestehenden Bauwerke. Für Bauwerke, die nicht bereits der Gebäudesteuer unterliegen, gilt ein Steuersatz von 0,5 %. Der Nettowert wird durch Abzug der kumulierten Abschreibungen vom Bruttobuchwert ermittelt.

Für Vermögenswerte im Eigentum des Staates oder lokaler Behörden, die im Rahmen von Verwaltung, Konzession, unentgeltlicher Nutzung oder Vermietung verwendet werden, schulden die Nutzungsberechtigten eine reduzierte Steuer von 0,25 %. Aus steuerlicher und vertraglicher Sicht erfordert diese Regelung eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Dokumentation sowie der in den Buchhaltungsunterlagen erfassten Werte der genutzten Vermögenswerte.