Die im Senat eingereichte Gesetzesinitiative schlägt wesentliche Änderungen des durch das Gesetz Nr. 448/2006 geregelten Rahmens vor, mit direkten Auswirkungen auf die Genehmigung und Funktionsweise geschützter Einheiten. Die Hauptausrichtung besteht in der Neudefinition der Zulassungskriterien und der Eliminierung von Strukturen mit überwiegend formaler oder intermediärer Tätigkeit.
Die unmittelbare Auswirkung auf das Geschäftsmodell ist eine starke Einschränkung des Zugangs zum Status einer geschützten Einheit. Dieser wäre auf drei Kategorien beschränkt: Personen mit Behindertenausweis, soziale Eingliederungsunternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die als soziale Dienstleister akkreditiert sind. Bestehende Einheiten, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen sich rechtlich restrukturieren oder verlieren ihren Status.
Ein operatives Kriterium mit direktem Einfluss auf HR & Payroll wird eingeführt: mindestens drei Arbeitnehmer mit Behinderungen, mindestens 30 % des Gesamtpersonals sowie mindestens 50 % der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden durch diese Beschäftigtengruppe. Diese Schwellenwerte transformieren die geschützte Einheit von einem steuerlichen Instrument zu einer Struktur mit echter Verpflichtung zur Integration vulnerabler Arbeitskräfte.
Im kommerziellen Bereich werden Vermittlungspraktiken weitgehend ausgeschlossen. Geschützte Einheiten dürfen ausschließlich Waren und Dienstleistungen aus eigener Tätigkeit oder aus Partnerschaften mit anderen ähnlichen Einheiten vermarkten. Aus steuerlicher Sicht reduziert dies Outsourcing-Strukturen und das Risiko einer künstlichen Gestaltung von Transaktionen.
Die Kontrollmechanismen werden durch die Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Steuerbehörde (ANAF) und der Nationalen Agentur für Zahlungen und soziale Inspektion erweitert. In der Praxis entsteht ein duales Prüfsystem: steuerliche Korrektheit und Nachweis der tatsächlichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
