Die zunehmende Zahl von Elektrofahrzeugen hat zu einem raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur geführt. Die Installation solcher Ladestationen muss jedoch aus Sicht des Brandschutzes sorgfältig bewertet werden. Die neuen technischen Vorschriften, darunter die Norm P 118/1-2025 zur Brandsicherheit von Bauwerken, führen klarere Anforderungen für die Integration von Ladestationen in Parkhäuser, Gebäude und andere Bereiche mit spezifischen Risiken ein. Ziel dieser Maßnahmen ist die Begrenzung der Brandausbreitung, der Schutz der Nutzer sowie die Gewährleistung sicherer Evakuierungs- und Einsatzbedingungen.
Bei Tief- oder Hochgaragen müssen Stellplätze mit Ladestationen bereits in der Planungsphase oder bei Änderungen bestehender Anlagen berücksichtigt werden. Die Trennung vom übrigen Parkbereich, die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, die Positionierung der Stationen, die Kabelführung, der Schutz von Durchführungen durch Wände oder Decken sowie die Aufrechterhaltung funktionaler Fluchtwege sind wesentliche Aspekte. Darüber hinaus tragen die Bündelung von Ladeplätzen und die Vermeidung einer unkontrollierten Installation mehrerer Stationen in derselben Zone zur Verringerung des Risikos einer schnellen Brandausbreitung bei.
Für Ladestationen auf dem Gelände von Tankstellen muss die Analyse noch strenger erfolgen, da zusätzliche Gefahrenquellen vorhanden sind. Die Stationen müssen unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Anlagen, Betankungsbereichen und anderen Einrichtungen installiert werden. Wird eine Ladestation zu einer bestehenden Tankstelle hinzugefügt, sind die Brandschutzunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls an die neue Konfiguration und die zusätzlichen Risiken anzupassen.
Eine ohne technische Analyse, ohne geeignete Trennmaßnahmen, ohne Überprüfung der Elektroinstallation und ohne Integration in das Brandschutzkonzept installierte Ladestation kann erhebliche Schwachstellen verursachen. Deshalb sollten Eigentümer, Gebäudeverwalter, Entwickler und Betreiber die Installation von Ladestationen als technische Maßnahme betrachten, die eine sorgfältige Planung, Genehmigung und Überprüfung erfordert – und nicht lediglich als zusätzliche Ausstattung.
