Der aktuelle regulatorische Rahmen reorganisiert die Struktur des interregionalen Straßenverkehrs in Rumänien durch eine klare Verschiebung: von klassischer Verwaltungssteuerung hin zu digital integrierter Kontrolle von Verkehrsflüssen, Vermittlung und beruflicher Qualifikation. Die MTI-Verordnung Nr. 418/2026 operationalisiert die Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 5/2026 mit direkten Auswirkungen auf Betreiber, Busbahnhöfe und Vermittler.
- Digitalisierung des Verkehrsnetzes – verpflichtende Plattform
Die Plattform „Nationales Straßennetz für Mobilität“ wird als verpflichtende Infrastruktur für das Kursmanagement eingeführt.
Unmittelbare Auswirkungen:
- Fahrplan- und Routenänderungen erfolgen ausschließlich digital;
- Beziehungen zu Busbahnhöfen werden elektronisch vertraglich geregelt;
- Kündigungen unterliegen festen Fristen (5–60 Tage), mit automatischem Ausschluss bei Nichteinhaltung.
Die Plattform fungiert als vollständiges Rückverfolgbarkeitssystem der Transportkapazität.
- Erweiterung der beruflichen Kompetenz – Kategorie B/BE
Das System der beruflichen Zertifizierung wird auf entgeltliche Tätigkeiten mit Fahrzeugen der Kategorien B und BE ausgeweitet.
- Einführung eines Berufsbildungszertifikats (CPP) für B/BE;
- Übergangsfrist bis 01.01.2027 ohne Pflichtschulung;
- danach Schulung als Zulassungsvoraussetzung.
Für C und CE bleiben CPI/CPC-Zertifikate gültig.
- Sonderregelung für Nicht-EU-Arbeitnehmer (Moldau / Serbien)
Ein flexibles Zugangssystem zum Arbeitsmarkt:
- Zertifizierung ohne Arbeitserlaubnisverfahren;
- Vollzeit-Arbeitsvertrag erforderlich;
- Begrenzung auf 9 Monate pro Jahr;
- strikte Kopplung an Vertrags- und Lizenzgültigkeit.
- Vermittlung – rechtliche Trennung und Lizenzpflicht
Die Vermittlung wird klar definiert:
- Personenverkehr (Gelegenheitsverkehr + Ticketverkauf);
- Gütertransport auf Vertragsbasis;
- Durchführung über Dritte im Namen des Vermittlers.
Alle Tätigkeiten unterliegen der Pflichtlizenzierung.
- Transparenz- und Berichtspflichten
Betreiber müssen:
- Fahrplanänderungen kommunizieren;
- Informationen an Bord anzeigen;
- monatlich Rabatte und Freifahrten an die Behörde melden.
- Governance der Busbahnhöfe – diskriminierungsfreier Zugang
Busbahnhöfe dürfen keine unterschiedlichen Bedingungen mehr anwenden:
- keine willkürliche Preisgestaltung;
- keine auferlegten Zusatzleistungen ohne Vertrag.
- Kontrollstruktur – ARR und ISCTR
Die Umsetzung erfolgt durch:
- Rumänische Straßenverkehrsbehörde (ARR);
- Staatliche Verkehrsinspektion (ISCTR).
Das System basiert auf kontinuierlicher digitaler Echtzeitüberwachung.
