Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit „Einzelhandel mit Waren ohne besonderen Schwerpunkt, vorwiegend mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren“ ist

S.C. X S.R.L., hat als Unternehmensgegenstand „Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften, mit überwiegendem Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren“, CAEN-Code 4711.

 

Geprüfter Zeitraum:

–      01.01.2017-31.05.2023 Mehrwertsteuer;

–      01.01.2017-31.12.2022 Körperschaftssteuer;

  • 01.2018-31.12.2022 Steuer auf an Privatpersonen ausgeschüttete Dividendenerträge.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Nach dem Vergleich der von dem Unternehmen in der Buchhaltung verbuchten Mehrwertsteuer mit der von dem Unternehmen gegenüber der Steuerbehörde erklärten und in der Zusammenfassung pro Zahler eingetragenen Mehrwertsteuer stellten die Steuerprüfungsorgane fest, dass es erhebliche Unterschiede im Sinne der Nichtanmeldung der zu zahlenden Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt x Lei durch das Unternehmen gegenüber der Steuerbehörde gab.

Das geprüfte Unternehmen verbuchte in seiner Finanzbuchhaltung Käufe von Anlagegütern, die direkt auf den Aufwandskonten verbucht wurden und bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns als abzugsfähig galten. Unter Berücksichtigung der Abschreibungskosten, zu deren Abzug das Unternehmen berechtigt war, stellten die Steuerprüfungsbehörden nicht abzugsfähige Ausgaben in Höhe von insgesamt x Lei fest.

Bei der Analyse der von dem geprüften Unternehmen vorgelegten Finanzbuchhaltungsunterlagen stellten die Steuerprüfungsbehörden zu Unrecht verbuchte Ausgaben für Waren in Höhe von x Lei fest.

Im Zeitraum 01.01.2019-31.05.2023 hat das geprüfte Unternehmen Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet und ausgezahlt, für die es eine Dividendensteuer in Höhe von 5 % bzw. 8 % gebildet und verbucht hat, aber die entsprechende Steuer nicht vollständig bei der territorialen Steuerbehörde deklariert hat, was zu nicht deklarierten Dividendensteuerdifferenzen in Höhe von insgesamt x Lei führte.

 

Quelle: ANAF