Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit die „Herstellung von Haushalts- und Hygieneartikeln aus Papier und Pappe“ ist

„Die Geschäftstätigkeit von S.C. X S.R.L. ist „Herstellung von Haushalts- und Hygieneartikeln sowie von Papier und Pappe“, CAEN-Code 1722.

Geprüfter Zeitraum:

– 01.01.2017-30.06.2023 Gewinnsteuer.

– 01.07.2018-30.06.2023 Mehrwertsteuer

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Auf der Grundlage der von den Steuerprüfungsstellen durchgeführten Kontrollen wurden die folgenden Unzulänglichkeiten festgestellt:

– S.C. X S.R.L. hat den Vorgang der Umkehrung der unfertigen Erzeugnisse nicht begründet. Im September 2022 hat der Steuerpflichtige den Wert der unfertigen Erzeugnisse durch Umkehrung aufgehoben, ein buchhalterischer Vorgang, der eine Verringerung der unfertigen Erzeugnisse und eine Erhöhung des Wertes des Rohmateriallagers zur Folge hatte.

Um die steuerliche Situation in Bezug auf die Kosten für Roh- und Hilfsstoffe im Zusammenhang mit dem Produktionsfluss, einschließlich seiner Fertigstellung, sowie die periodisch erstellten Produktionsberichte mit dem Eingang von Fertigprodukten (verbucht im Umsatz der Konten 345 „Fertigerzeugnisse“ bzw. 346 „Restprodukte“) gleichzeitig mit der Entladung der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe zu ermitteln, haben die Steuerprüfungsstellen die Kontenblätter 301 „Rohstoffe“,

345 „Fertigerzeugnisse“, 371 „Waren“ und 381 „Verpackungen“ in Verbindung mit den Eingangs-/Empfangsscheinen, Verbrauchsbelegen, Lagerblättern, täglichen Arbeitsberichten und Produktionsberichten für das Jahr 2022.

Die Lagerbestände an Rohstoffen in Höhe von x Lei blieben über einen langen Zeitraum hinweg auf demselben Wert und wurden nicht im Produktionsprozess verteilt, da das Unternehmen regelmäßig Rohstoffe einkaufte (spezifisch für den Gegenstand der Tätigkeit), und bei der Verwaltung von Fertigprodukten und Waren kam ein konstanter Betrag von x Lei bei der Realisierung von Einnahmen nicht zum Einsatz.

So hat der Steuerzahler in der Buchhaltung zu Lasten des Kontos 117.1 „Gewinnrücklagen“ die Differenzen bei den Vorräten im Gesamtbetrag von x Lei verbucht, die durch ihr physisches Fehlen (gemäß den Inventarlisten) entstanden sind, mit dem Hinweis der Steuerprüfungsbehörden, dass in den Arbeitsräumen Wege der mangelhaften Annahme von Fertigprodukten und Rohstoffen, die zum Verbrauch für die Produktion gegeben wurden, festgestellt wurden, was zur Schließung einer Produktionslinie führte.

Der Wert der in der Verwaltung fehlenden Waren in Höhe von insgesamt x Lei wurde von den Steuerprüfungsorganen als nicht abzugsfähige Ausgabe bei der Berechnung der Körperschaftssteuer festgestellt und daher wurde eine zusätzliche Körperschaftssteuer in Höhe von X Lei und eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei berechnet.

 

Quelle: ANAF