Der digitale Nomade in Rumänien – wichtige Themen

Das Visum für digitale Nomaden kann denjenigen erteilt werden, die von Rumänien aus für ausländische Unternehmen arbeiten wollen.

Wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind Ausländer, die diese Art von Visum erhalten, ausdrücklich von der Anwendung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf ihr Gehaltseinkommen befreit, allerdings nur solange, bis sie nach rumänischem Recht als in Rumänien steuerlich ansässig gelten.

Nach der Definition des Gesetzes 22/2022 (zur Änderung und Vervollständigung des OUG Nr. 194/2002 über die Ausländerregelung in Rumänien) ist der digitale Nomade ein Ausländer, der mit einem Arbeitsvertrag in einem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen beschäftigt ist und Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt oder der Eigentümer eines außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmens ist, in dem er Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt und die Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder die Tätigkeit innerhalb des Unternehmens aus der Ferne durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie ausüben kann.

So wurde mit dem Gesetz Nr. 22/2022 in der Verordnung über die Ausländerregelung in Rumänien eine neue Unterart von Visa eingeführt, die Ausländern erteilt werden kann, die nach Rumänien kommen und sich dort aufhalten wollen: das Visum für einen langfristigen Aufenthalt für digitale Nomaden.

Wir erwähnen, dass das Gesetz Nr. 22 diese Unterart des Visums in Artikel 49 der OUG Nr. 194/2002 – Visum für einen langfristigen Aufenthalt für andere Zwecke – eingeführt hat.

„In der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die dem digitalen Nomaden erteilt wird, muss der Vermerk „digitaler Nomade“ stehen“, heißt es im Gesetz.

Genauer gesagt wird das Visum für den längerfristigen Aufenthalt zu anderen Zwecken auf Antrag von den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen Rumäniens in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben, an digitale Nomaden erteilt, die auf rumänischem Gebiet reisen und sich dort aufhalten möchten, während sie weiterhin Einkünfte aus der Erfüllung des Arbeitsvertrags in einem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen oder aus den von einem von ihnen außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erzielen, wenn sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

 

  • über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus der ausgeübten Tätigkeit verfügen, die mindestens das Dreifache des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts in Rumänien für jeden der letzten sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Einreichung des Visumantrags sowie für den gesamten im Visum vorgesehenen Zeitraum betragen;
  • sie üben eine einkommensschaffende Tätigkeit aus der Ferne unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie aus.

 

Wir erinnern Sie daran, dass das durchschnittliche Bruttoeinkommen im Jahr 2023 laut Gesetz 369/2022 (Budget der staatlichen Sozialversicherung für 2023) 6.789 Lei beträgt.

 

Gemäß dem Gesetz 22/2022 wird einem Antragsteller nur dann ein Visum für digitale Nomaden erteilt, wenn er die folgenden Dokumente vorlegt:

  • der Arbeitsvertrag mit einem außerhalb Rumäniens registrierten Unternehmen (im Original mit beglaubigter Übersetzung ins Rumänische), der die Erbringung von Ferndienstleistungen unter Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie oder die Fernverwaltung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie eines außerhalb Rumäniens registrierten Unternehmens für mindestens drei Jahre zum Zeitpunkt des Visumantrags belegt;
  • ein Originaldokument zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische, ausgestellt von dem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen, mit dem der Ausländer einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, oder von dem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen, dessen Eigentümer der Ausländer ist, mit allen Identifikations- und Kontaktdaten des Unternehmens sowie seinem Tätigkeitsbereich, der Beteiligung des Ausländers an dem Unternehmen und Informationen über die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens;
  • eine Absichtserklärung im Original zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische, in der der Zweck der Reise nach Rumänien und die Aktivitäten, die der Ausländer in Rumänien durchzuführen beabsichtigt, ausführlich beschrieben werden;
  • das Vorhandensein eines gültigen Reisetickets für den Bestimmungsort oder des Führerscheins, der grünen Karte, der Zulassungspapiere des Transportmittels und des Nachweises der Reiseroute im Falle von Fahrern
  • Nachweis einer im rumänischen Hoheitsgebiet gültigen Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums;
  • Nachweis der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus der ausgeübten Tätigkeit in Höhe von mindestens dem Dreifachen des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts in Rumänien für jeden der letzten sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Einreichung des Visumantrags sowie für den gesamten im Visum vorgesehenen Zeitraum;
  • ein Nachweis über die Bereitstellung einer Unterkunft;
  • ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein anderes Dokument mit gleichem Rechtswert, das von den Behörden des Herkunftslandes und gegebenenfalls des Staates, in dem der Ausländer seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und in dem er Einkünfte aus der Erfüllung des Arbeitsvertrags in einem außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen oder aus Tätigkeiten erzielt, die von einem von ihm außerhalb Rumäniens eingetragenen Unternehmen ausgeübt werden, ausgestellt und in beglaubigter Form in die rumänische Sprache übersetzt wurde und aus dem hervorgeht, dass er nicht vorbestraft ist;
  • andere Belege, die die zuständigen rumänischen Behörden verlangen.

 

Die erste Verlängerung des befristeten Aufenthaltsrechts für digitale Nomaden wird für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt.

Spätere Verlängerungen des befristeten Aufenthaltsrechts können gewährt werden, wenn der Ausländer weiterhin die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und eine von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Einkommensbescheinigung vorlegt.

 

Rechtsgrundlage:

-Gesetz 22/2022 zur Änderung und Ergänzung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 194/2002 der Regierung über die Ausländerregelung in Rumänien

-Dringlichkeitsverordnung 194/2002 über die Ausländerregelung in Rumänien*) – Revision

-Steuerliche Verfahrensordnung (genehmigt durch das Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen.