Verschiebung Der Spezifischen Steuererklärung Und Zahlung Für Semester 1

Dringlichkeitserlaß (OUG) Nr. 59/2021 zur Änderung und Ergänzung der Abgabenordnung wurde im Amtsblatt Nr. 630 vom 28. Juni 2021 veröffentlicht.

Dem Dokument zufolge wird die Erklärung und Zahlung der spezifischen Steuer für das 1. Semester 2021 ausnahmsweise auf den 25. Dezember verschoben.

Konkret wird gemäß OUG Nr. 59/2021, das mehrere Änderungen der Abgabenordnung mit sich bringt, die Frist für die Erklärung und Zahlung der spezifischen Steuer für das erste Halbjahr 2021 bis zum 25. Dezember 2021 verlängert.

Wir erinnern Sie daran, dass für die spezifische Steuer zwei Freistellungsfristen gewährt wurden. Die erste Freistellung für das Jahr 2021 bezog sich gemäß OUG Nr. 226/2020 auf den Zeitraum 1. Januar – 31. März und danach auf OUG Nr. 226/2020. 19/2021 kam mit einer Ausnahme für den Zeitraum 1. April – 29. Juni 2021

Somit ist die Steuer, die für das erste Semester dieses Jahres bis zum 25. Dezember angemeldet und gezahlt werden muss, diejenige, die sich auf den 30. Juni bezieht.

Die konkrete Steuererklärung erfolgt mit dem Formblatt 100.

Die allgemeine Regel gemäß dem Gesetz Nr. 170/2016 lautet, dass die Erklärung und Zahlung der spezifischen Steuer „halbjährlich bis zum 25. des Folgemonats“ erfolgt und der Zahlungsbetrag die Hälfte der jährlichen spezifischen Steuer beträgt, nach diesem Gesetz festgestellt ”.  Konkret ist die Frist für die Erklärung und Zahlung der spezifischen Steuer in diesem Jahr der 25. Dezember und nicht wie üblich der 25. Juli.

Im Sinne dieser Änderung sieht OUG Nr. 59/2021 vor, dass abweichend von Artikel 8 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 170/2016 (…) die Erklärung und Zahlung der spezifischen Steuer im Zusammenhang mit der ersten Semester 2021 wird bis einschließlich 25. Dezember 2021 gemacht.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass das Jahr 2021 eine Reihe neuer Erleichterungen für bestimmte Steuerzahler im HoReCa-Bereich brachte, die durch eine Reduzierung der an den Staat gegenüber gezahlten Beträge, aber auch durch Steuerbefreiungen für bestimmte Zeiträume verwirklicht wurden.