Gesetz Nr. 102/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 31/1990 über Handelsunternehmen

Mit diesem Gesetz werden einige wichtige Änderungen eingeführt, die am 5. Juli 2020, wie folgt in Kraft treten:

– Eine natürliche Person kann Einzelgesellschafter in mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Die gleichen Bestimmungen gelten für juristische Personen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, auch wenn sie alleinige Anteilseigner sind, eine natürliche Person.

Die Bedingungen bezüglich der Oberfläche oder der Anzahl der Unternehmen, die in einem eingetragenen Stammsitz tätig sein können, wurden entfernt

– Aufhebung der Genehmigung des Eigentümervereins für Unternehmen, die keine Tätigkeit am Stammsitz ausüben, und Ersetzung durch eine Eigenverantwortungserklärung des Geschäftsführers.

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens wird die Regierung die eingereichten Änderungen anhand methodischer Anwendungsnormen überprüfen.