3 % Steuerbonus für die Körperschaftsteuer im Jahr 2025

Wie der Steuerbonus von 3 % gewährt wird

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Das Finanzministerium hat das Verwaltungsverfahren für die Gewährung eines Steuerbonus von 3 % auf die jährliche Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer von Kleinstunternehmen für das Steuerjahr 2025 genehmigt. Die Maßnahme setzt die Bestimmungen von Artikel 7 der Regierungsnotverordnung Nr. 8/2026 um und legt ein einheitliches Verfahren für die Anwendung der steuerlichen Vergünstigung fest.

Ein wichtiger Aspekt für Unternehmen ist, dass der Steuerbonus automatisch gewährt wird, ohne dass ein Antrag oder zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gewährung des Steuerbonus

Um von der Reduzierung von 3 % zu profitieren, müssen Steuerpflichtige kumulativ die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • die Einreichung aller Steuererklärungen entsprechend dem Steuervektor;
  • die vollständige und fristgerechte Zahlung der für das Jahr 2025 geschuldeten Steuer;
  • das Fehlen offener Steuerverbindlichkeiten und anderer unbezahlter öffentlich-rechtlicher Forderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Daher müssen Unternehmen sowohl den Stand der eingereichten Steuererklärungen als auch die erfassten Steuerverbindlichkeiten vor der Gewährung des Steuerbonus überprüfen.

Wie die Beträge aus dem Steuerbonus verwendet werden

Die aus der Anwendung des Steuerbonus resultierenden Beträge werden vorrangig zur Verrechnung mit anderen Steuerverbindlichkeiten verwendet, gemäß den Bestimmungen der Abgabenverfahrensordnung. Soweit gesetzlich zulässig, können Differenzbeträge dem Steuerpflichtigen erstattet werden.

Das Verfahren enthält außerdem standardisierte Muster für Entscheidungen über die Gewährung, Änderung oder Aufhebung des Steuerbonus. Es sind auch Regelungen für Fälle vorgesehen, in denen der Steuerpflichtige berichtigte Steuererklärungen einreicht oder im Rahmen einer Steuerprüfung Abweichungen gegenüber den ursprünglich erklärten Beträgen festgestellt werden.

Was Unternehmen überprüfen sollten

Für die korrekte Anwendung der steuerlichen Vergünstigung sollten Unternehmen ihre steuerliche Situation für das Jahr 2025 überwachen und die Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen überprüfen.

Das Verfahren tritt ab dem Tag der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt in Kraft. Der Steuerbonus setzt die Politik der Gewährung steuerlicher Vergünstigungen für Steuerpflichtige fort, die ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen.