ANAF führt das Formular F8000 für die Meldung von Kryptovermögenswerten ein
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!ANAF hat das Muster und die Ausfüllhinweise für das Formular F8000 genehmigt, das für die Meldung von Kryptovermögenswerten durch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bestimmt ist. Die ANAF-Verordnung Nr. 750/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 554 vom 6. Juli 2026, legt den Verfahrensrahmen für die Erfüllung der im Steuerverfahrensgesetz vorgesehenen Meldepflichten fest.
Die neue Regelung setzt die europäischen und internationalen Anforderungen zum Austausch steuerlicher Informationen über Kryptovermögenswerte in nationales Recht um und steht im Einklang mit dem DAC8-Standard sowie dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF).
Wer zur Meldung verpflichtet ist
Zur Abgabe des Formulars F8000 sind alle meldepflichtigen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, die nach dem Steuerverfahrensgesetz in Rumänien Melde- und steuerliche Sorgfaltspflichten haben.
Diese Verpflichtung gilt auch für Anbieter, die der zuständigen Behörde in Rumänien mitteilen, dass sie ihre Meldepflichten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einer qualifizierten Jurisdiktion gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Das Formular ist auch dann einzureichen, wenn für den betreffenden Berichtszeitraum keine Transaktionen oder sonstigen meldepflichtigen Informationen vorliegen.
Welche Informationen mit dem Formular F8000 gemeldet werden
Mit dem Formular F8000 werden die im Steuerverfahrensgesetz vorgesehenen Informationen über Nutzer und Transaktionen mit Kryptovermögenswerten gemeldet.
Die Meldung umfasst insbesondere:
- Identifikationsdaten der Nutzer;
- Informationen über relevante Konten und Geschäftsbeziehungen;
- aggregierte Werte der Transaktionen mit Kryptovermögenswerten, einschließlich Käufen, Verkäufen und Übertragungen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Erklärung ist ausschließlich in elektronischer Form unter Einhaltung der von ANAF festgelegten technischen Anforderungen einzureichen.
Pflichten und Empfehlungen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
Die Einführung des Formulars F8000 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der steuerlichen Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen im Bereich der Kryptovermögenswerte dar. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten ihre internen Verfahren zur Datenerhebung und -überprüfung überprüfen, um sicherzustellen, dass die gemeldeten Informationen vollständig sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften zur Meldung von Kryptovermögenswerten wird empfohlen, die Prozesse der steuerlichen Compliance sowie die IT-Systeme zu überprüfen, die für die Erstellung und Übermittlung der Informationen an ANAF verwendet werden.
