Was ist das ANAF-Frühwarnsystem?
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Seit dem 26. Juni 2026 wendet die rumänische Nationale Steuerverwaltungsbehörde (ANAF) ein neues ANAF-Frühwarnsystem an, das finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig erkennen und das Insolvenzrisiko von Unternehmen verringern soll. Das Verfahren ist durch die ANAF-Verordnung Nr. 758/2026 geregelt und verfolgt das Ziel, Steuerpflichtige mit rückständigen Steuerverbindlichkeiten zu informieren, bevor daraus erhebliche finanzielle Probleme entstehen.
Mit diesem Mechanismus möchte die Steuerbehörde Unternehmen die Möglichkeit geben, finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und die gesetzlich vorgesehenen Instrumente zur Stabilisierung ihrer finanziellen Lage zu nutzen.
Wer kann Benachrichtigungen von ANAF erhalten?
Das Verfahren gilt für Personen und Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und rückständige Steuerverbindlichkeiten haben. Erfasst werden Kapitalgesellschaften, andere juristische Personen, Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Einzelunternehmer, Freiberufler sowie weitere selbstständig tätige Personen.
Eine Benachrichtigung wird versandt, sobald die offenen Steuerverbindlichkeiten mindestens 40.000 Rumänische Lei (RON) erreichen. Werden die Schulden nicht beglichen, übermittelt ANAF die Benachrichtigung alle sechs Monate erneut, bis die Verbindlichkeiten vollständig beglichen sind oder unter diesen Schwellenwert sinken.
Bei Steuerpflichtigen mit Zweigniederlassungen wird der Schwellenwert anhand der zusammengefassten Steuerverbindlichkeiten des Hauptsitzes und aller Zweigniederlassungen berechnet. Bei natürlichen Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit werden – soweit gesetzlich zulässig – sowohl die steuerlichen Verpflichtungen aus der beruflichen Tätigkeit als auch die unter der persönlichen Steueridentifikationsnummer erfassten Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Wann werden keine Benachrichtigungen versandt?
Das Verfahren gilt nicht für alle Steuerpflichtigen. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, gegen die bereits Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren laufen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, bestimmte Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen des Finanzsektors, die besonderen regulatorischen Vorschriften unterliegen.
Ebenso wird keine Benachrichtigung versandt, wenn im Steuerkonto Erstattungs- oder Verrechnungsbeträge vorhanden sind, die die offenen Steuerverbindlichkeiten vollständig abdecken.
Welche Möglichkeiten haben Steuerpflichtige?
Die Benachrichtigungen werden ausschließlich über den elektronischen Dienst Spațiul Privat Virtual (SPV) übermittelt. Neben dem Hinweis auf bestehende Steuerrückstände enthält das Schreiben Informationen über die gesetzlichen Möglichkeiten zur Regelung der offenen Steuerverbindlichkeiten.
Hierzu gehören das steuerliche Mediationsverfahren, die klassische oder vereinfachte Ratenzahlung sowie weitere Unterstützungsinstrumente nach dem rumänischen Steuerrecht. Mit der Einführung des ANAF-Frühwarnsystems wollen die Behörden die freiwillige Steuererfüllung fördern und die Anhäufung von Steuerschulden verhindern, die zu finanziellen Engpässen oder Insolvenzverfahren führen könnten.
