Halbjährliche Rechnungslegungsberichte sind 2026 nicht mehr verpflichtend

Das rumänische Finanzministerium hat angekündigt, die Pflicht zur Einreichung halbjährlicher Rechnungslegungsberichte für das Jahr 2026 aufzuheben. Ziel der Maßnahme ist es, die administrativen Pflichten der Unternehmen zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, ohne die Anforderungen an die Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse zu ändern.

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Infolgedessen müssen Unternehmen, die den vom Finanzministerium erlassenen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen, keine Rechnungslegungsberichte mehr zum 30. Juni 2026 einreichen.

Welche Unternehmen von der Maßnahme betroffen sind

In den vergangenen Jahren galt die Verpflichtung zur Einreichung halbjährlicher Rechnungslegungsberichte für bestimmte Unternehmen, insbesondere für solche mit einem Jahresumsatz von mehr als dem Gegenwert von 1 Million Euro in rumänischen Lei zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das rumänische Rechnungslegungsgesetz Nr. 82/1991, das dem Finanzministerium die Befugnis einräumt, zusätzlich zum Jahresabschluss auch unterjährige Rechnungslegungsberichte anzufordern.

Für das Jahr 2026 wird diese Verpflichtung ausgesetzt. Dadurch verringert sich der Umfang der Berichte, die Unternehmen erstellen und den Behörden übermitteln müssen.

Welche Berichtspflichten weiterhin gelten

Die Abschaffung der halbjährlichen Rechnungslegungsberichte hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses. Diese bleibt gemäß der geltenden Gesetzgebung unverändert bestehen.

Das Finanzministerium hat klargestellt, dass die Maßnahme ausschließlich für das Jahr 2026 gilt. Abhängig von den administrativen Anforderungen und der weiteren Entwicklung des Rechnungslegungswesens werden die Behörden prüfen, ob die halbjährlichen Rechnungslegungsberichte in den kommenden Jahren wieder eingeführt werden.

Für Unternehmen bedeutet diese Änderung eine Vereinfachung der Compliance-Anforderungen und eine Verringerung des administrativen Aufwands. Gleichzeitig trägt sie zu einem effizienteren und besser planbaren Berichterstattungsrahmen bei.