Die ISU-Genehmigung reicht nicht aus, wenn der Raum nicht mehr sicher betrieben wird

In der Praxis betrachten viele Unternehmen die Brandschutzgenehmigung als ein Dokument, das nach seinem Erhalt das Problem der Konformität endgültig löst. Die Realität sieht jedoch etwas anders aus.

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Die ISU-Genehmigung bestätigt, dass das Gebäude oder die Anlage zum Zeitpunkt der Ausstellung bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllt hat. Diese Bedingungen müssen jedoch während der gesamten Dauer der Nutzung des Raumes aufrechterhalten werden.

Wenn nachträglich Änderungen vorgenommen werden, Fluchtwege blockiert werden, Schutzeinrichtungen entfernt werden oder der Raum anders als genehmigt genutzt wird, schützt die bestehende Genehmigung den Wirtschaftsteilnehmer nicht mehr automatisch.

Was regelt der Regierungsbeschluss (HG) 915/2015?

Der Regierungsbeschluss 915/2015 legt die Situationen fest, in denen die Behörden die Schließung oder Nutzung von Gebäuden oder Anlagen anordnen können, wenn die Brandschutzanforderungen schwerwiegend verletzt werden.

Kurz gesagt bezieht sich der Rechtsakt nicht nur auf das Fehlen der ISU-Genehmigung, sondern auch auf Situationen, in denen ein genehmigter Raum die wesentlichen Sicherheitsbedingungen nicht mehr erfüllt.

Die Maßnahme der Betriebsschließung ist schwerwiegend, da sie zur Einstellung der Tätigkeit führen kann, bis die festgestellten Probleme behoben sind.

Welche Arten von Räumen sind betroffen?

Die Regelung betrifft insbesondere Räume, in denen der Zugang der Öffentlichkeit oder die Anzahl der Personen im Brandfall erhebliche Risiken erzeugen kann, wie zum Beispiel:
• Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken;
• Geschäfte, Supermärkte, Einkaufszentren;
• Hotels, Pensionen, Hostels und andere touristische Unterkünfte;
• Theater, Kinos, Veranstaltungssäle oder andere Kulturräume;
• andere Gebäude oder Anlagen, in denen eine schnelle und sichere Evakuierung von Personen gewährleistet sein muss.

In diesen Situationen kann jedes Problem im Zusammenhang mit Evakuierung, Branderkennung, Brandbekämpfung, Entrauchung oder Sicherheitsbeleuchtung erhebliche Auswirkungen haben.

Beispiele für Situationen, die zur Betriebsschließung führen können

Die Betriebsschließung kann angeordnet werden, wenn wesentliche Elemente des Brandschutzes beeinträchtigt sind.

Große Probleme können beispielsweise entstehen durch:
• Überschreitung der Personenanzahl, für die der Raum genehmigt wurde;
• Abbau oder Blockierung eines Fluchtweges;
• Verringerung der Breite von Fluchtwegen;
• Entfernung oder Funktionsunfähigkeit von Löschanlagen;
• Entfernung von Brandmelde-, Signal- und Warnsystemen;
• Fehlen von Entrauchungsanlagen, wo diese erforderlich sind;
• Fehlen der Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung;
• Nutzung des Raumes für eine andere als die genehmigte Tätigkeit.

Diese Aspekte sind keine einfachen administrativen Mängel. Sie können die Evakuierungszeit, die Interventionsmöglichkeiten und die Sicherheit der Personen im Gebäude direkt beeinflussen.

Was passiert, wenn der Raum genehmigungspflichtig war, aber keine Genehmigung hat?

Noch sensibler ist die Situation, wenn ein Gebäude oder eine Anlage in die Kategorie derjenigen fällt, die eine Brandschutzgenehmigung besitzen müssen, aber ohne dieses Dokument betrieben wird.

In solchen Fällen können die Behörden bei Feststellung erheblicher Mängel in Bezug auf Evakuierung, Brandbekämpfung, Branderkennung oder andere wesentliche Maßnahmen die Schließung des Betriebs anordnen, bis die Mängel behoben sind.

Für den Wirtschaftsteilnehmer kann die Auswirkung erheblich sein: Die Tätigkeit kann blockiert werden, es können finanzielle Verluste entstehen, und die Wiederaufnahme des Betriebs kann von zusätzlichen Arbeiten, Dokumentationen und Überprüfungen abhängen.

Warum müssen ISU-genehmigte Räume regelmäßig überprüft werden?

Ein Raum kann sich im Laufe der Zeit stark verändern. Möbel, Arbeitsabläufe, Personenanzahl, Raumaufteilungen, der Zweck bestimmter Räume oder die Art und Weise, wie Zugangswege genutzt werden, ändern sich.

Oft entstehen Probleme nicht, weil der Raum ursprünglich falsch konzipiert war, sondern weil im Betrieb scheinbar kleine Änderungen vorgenommen werden:
• Materialien werden auf Fluren gelagert;
• Notausgangstüren werden blockiert;
• Möbel werden auf Verkehrswege verschoben;
• Anlagen, die die Tätigkeit „stören“, werden außer Betrieb genommen;
• die Kapazität des Raumes wird erhöht, ohne die Evakuierungsbedingungen zu prüfen;
• Raumaufteilungen werden ohne technische Analyse vorgenommen.

Genau aus diesem Grund muss der Brandschutz regelmäßig überprüft werden, nicht nur zum Zeitpunkt des Erhalts der Genehmigung.

Was sollten Verwalter und Wirtschaftsteilnehmer tun?

Um das Risiko harter Maßnahmen zu vermeiden, wird jedem Wirtschaftsteilnehmer empfohlen, regelmäßig zu überprüfen, ob der genutzte Raum weiterhin die Brandschutzbedingungen erfüllt.

In der Praxis ist es wichtig, einige einfache Dinge zu beachten:
• Fluchtwege müssen frei und gekennzeichnet sein;
• Notausgangstüren müssen nutzbar sein;
• Feuerlöscher und Hydranten müssen zugänglich sein;
• Melde-, Alarm-, Entrauchungs- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen funktionsfähig sein;
• die Personenanzahl darf die Grenzen, für die der Raum genehmigt wurde, nicht überschreiten;
• Änderungen am Raum müssen vor der Umsetzung analysiert werden;
• die Brandschutzdokumente müssen aktualisiert werden.