Kultstätten weisen aus Sicht des Brandschutzes wichtige Besonderheiten auf: Sie können eine große Anzahl von Menschen beherbergen und Kulturgüter, brennbare Materialien, Textilien, Holzmöbel, Kerzen, Öllampen oder andere offene Feuerquellen enthalten. Der Erlass Nr. 28/2009 legt allgemeine Brandschutzbestimmungen für religiöse Objekte fest. Diese gelten für Kultstätten, Klosteranlagen, Beherbergungsstätten, Museen und religiöse Sammlungen, Depots für seltene Bücher, Werkstätten, Wirtschaftsgebäude sowie andere spezifische Bauten oder Aktivitäten religiöser Kulte.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Der Eigentümer oder die Person mit Leitungsfunktion der Kulteinrichtung ist verpflichtet, den Brandschutz konkret zu organisieren. Dies setzt die schriftliche Festlegung von Zuständigkeiten für die Vorbeugung und Brandbekämpfung, die Benennung einer verantwortlichen Person für diesen Bereich, die Erstellung eigener Brandschutzanweisungen sowie die Festlegung der Aufgaben für ständige, gelegentliche oder saisonale Mitarbeiter voraus. Zudem müssen vorbeugende Kontrollen der Aufsichtsbehörden für Notsituationen (Feuerwehrinspektionen) gestattet, die geforderten Dokumente vorgelegt und die Vorbeugungsregeln an die Teilnehmer kommuniziert werden – insbesondere bei religiösen Veranstaltungen mit großem Publikumsandrang.
Die Brandschutzdokumentation muss die Modalitäten für Brandbeobachtung, Alarmierung, Meldung des Brandes, Intervention, Evakuierung von Personen und die Rettung von Wertgegenständen eindeutig regeln. Für Objekte, in denen mindestens 5 Personen dauerhaft tätig sind, sowie für Objekte, die als Weltkulturerbe eingetragen oder historische Denkmäler der Gruppen A oder B sind, sind die Anforderungen präziser. Sie umfassen die Organisation der internen Kontrolle, die Regelung von Arbeiten mit offenem Feuer und des Rauchens, die Festlegung von brandgefährdeten Bereichen, die Schulung des Personals sowie die Information der Besucher über präventives Verhalten.
In der Praxis beschränken sich die Pflichten keineswegs nur auf das Vorhandensein von Papieren. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass offenes Feuer, das bei religiösen Aktivitäten verwendet wird – wie Kerzen, Weihrauchfässer oder ähnliche Gegenstände –, von brennbaren Materialien wie Möbeln, Teppichen, Vorhängen, Gardinen, Kleidung, Büchern oder anderen entflammbaren Stoffen ferngehalten wird. In Risikobereichen wie Dachböden, Archiven, Lagerräumen oder technischen Räumen sind das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer strengstens verboten. Zudem müssen Elektro-, Gas-, Heizungs-, Lüftungs- und alle anderen gebäudetechnischen Anlagen so betrieben werden, dass sie nicht zu Zündquellen oder Ursachen für die Brandausbreitung werden.
