Sicherheit von Aufzügen: Pflichten, die nicht formal behandelt werden dürfen

Ein kürzlich in der Presse berichteter Vorfall, bei dem die Kabine eines Aufzugs in einem Verwaltungsgebäude abstürzte, während sich mehrere Personen darin befanden, rückt die Bedeutung des ordnungsgemäßen Betriebs von Aufzügen sowie regelmäßiger technischer Prüfungen erneut in den Fokus. Solche Ereignisse zeigen, dass ein Aufzug nicht als einfaches Transportmittel zwischen Stockwerken betrachtet werden darf, sondern als technische Anlage, die streng betrieben, gewartet und geprüft werden muss.

Aus Sicht von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten, einschließlich der Nutzung von Anlagen und Ausrüstungen im Gebäude. Im Fall eines Unternehmens, das in einem Gebäude mit Aufzügen tätig ist, ist sicherzustellen, dass die von Mitarbeitern, Besuchern oder Geschäftspartnern genutzten Aufzüge zugelassen, regelmäßig geprüft, von autorisierten Fachbetrieben gewartet und bei Anzeichen von Fehlfunktionen sofort außer Betrieb genommen werden.

In der Praxis muss der Eigentümer, Verwalter oder Nutzer des Gebäudes das Vorliegen einer Betriebsgenehmigung, die Durchführung regelmäßiger Prüfungen, einen Wartungsvertrag, die Dokumentation von Eingriffen sowie die schnelle Behebung von Störungen sicherstellen. Jegliche Warnsignale – ungewöhnliche Geräusche, plötzliche Stopps, wiederholte Blockaden, fehlerhafte Türen, Vibrationen oder Niveauunterschiede beim Anhalten – sind ernst zu nehmen. In solchen Fällen darf der Aufzug bis zur Überprüfung durch autorisiertes Personal nicht genutzt werden.

Für Arbeitgeber enden die Pflichten nicht bei der technischen Dokumentation. Beschäftigte müssen im richtigen Umgang mit Aufzügen geschult werden, dürfen die zulässige Last nicht überschreiten, Türen nicht erzwingen, Aufzüge im Brandfall nicht benutzen und müssen jede festgestellte Störung unverzüglich melden. Bei gemieteten oder durch Dritte verwalteten Gebäuden sollte das Unternehmen zudem regelmäßig Informationen über den Zustand der Aufzüge und durchgeführte Prüfungen einholen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.