Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit „Straßen- und Autobahnbauarbeiten“ ist

S.C. X S.R.L. hat als Tätigkeitsgegenstand „Straßen- und Wegebauarbeiten“, CAEN-Code 4211.

Erfasster Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2022.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Bei der Überprüfung stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das Unternehmen fälschlicherweise Ausgaben für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen abgezogen hat, die nicht mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Gleichzeitig verbuchte das Unternehmen in seiner Buchhaltung Ausgaben für Zinsen, Versicherungen und Wechselkursdifferenzen im Zusammenhang mit dem Kauf eines motorisierten Straßenfahrzeugs der Marke X mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und nicht mehr als neun Fahrgastsitzen einschließlich des Fahrersitzes, ohne dessen ausschließliche Verwendung für die Tätigkeit des Unternehmens nachzuweisen.

Außerdem stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das geprüfte Unternehmen die Rücklagen aus der Neubewertung des Anlagevermögens nicht gleichzeitig mit dem Abzug der steuerlichen Abschreibung besteuert hatte, so dass sie für das Steuerjahr 2021 ähnliche Einnahmen in Höhe von x Lei feststellten.

Das geprüfte Unternehmen verbuchte in seinen Büchern Käufe von „Bohr-, Schieß- und Sprengarbeiten, Bohr-, Versetz- und Aushubarbeiten“ von verschiedenen juristischen Personen, also bergbauspezifische Dienstleistungen, ohne eine Bergbaugenehmigung zu besitzen und ohne den Wert dieser Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Sie wurden der C S.A. unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

S.C. X S.R.L. hat, obwohl es in seiner Buchhaltung als Bergbauprodukt „ungedecktes Material“ auswies, das in Wirklichkeit das Bergbauprodukt „Diorit“ darstellt, für das es eine Bergbaulizenz zur Verarbeitung und Vermarktung besitzt, die fällige Schürfgebühr nicht berechnet und den Steuerbehörden gemeldet.

Als Ergebnis der Steuerprüfung wurden zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt x Lei festgestellt, die sich wie folgt zusammensetzen

– x Lei Mehrwertsteuer;

– x Lei Körperschaftssteuer;

– x Lei Bergbaugebühren.

Quelle: ANAF