KRIPPENGUTSCHEINE – Indexierungswert (1. Semester 2024)

Gemäß der MF-Verfügung Nr. 497 vom 19. März 2024 über die Festlegung des indexierten monatlichen Betrags, der in Form von Kindergartengutscheinen für das erste Halbjahr 2024 zu gewähren ist, veröffentlicht in der M.O. am 28.03.2024, werden die folgenden Änderungen festgelegt:

Für das erste Semester des Jahres 2024, beginnend im April 2024, beträgt der Betrag des monatlichen Betrages, der in Form von Kindergartengutscheinen zu gewähren ist, der gemäß den Bestimmungen des Artikels 33 der Methodischen Normen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Gutscheinen, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1045/2018, in der geänderten Fassung, festgelegt wurde, 640 Lei.

Der oben festgelegte Nominalwert gilt auch für die ersten zwei Monate des zweiten Halbjahres 2024, d.h. August 2024 und September 2024.

Kindergartengutscheine sind eine Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für die Bezahlung der Gebühren in staatlichen oder privaten Kindergärten, die dem System der Kindergartengutscheine angeschlossen sind, anbieten können. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sie gewährt.