Bestandsmeldungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 321 vom 18. April 2023 wurde das Gesetz Nr. 105/2023 veröffentlicht, ein normativer Akt, der die Art und Weise der Meldung von Lagerbeständen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch landwirtschaftliche Erzeuger, Lagerhäuser, nationale Verarbeiter und Händler festlegt.

In dem kürzlich verabschiedeten Dokument wird festgelegt, wie landwirtschaftliche Erzeuger, Lagerhalter, nationale Verarbeiter und Händler, im Folgenden als Wirtschaftsbeteiligte der Agrar- und Ernährungswirtschaft bezeichnet, Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln melden.

In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes dazu beitragen sollen, möglichen Störungen auf dem Agrarnahrungsmittelmarkt entgegenzuwirken, die durch einen möglichen neuen Konflikt, eine Krise oder eine Notsituation verursacht werden.

     Die Wirtschaftsbeteiligten des Agrar- und Ernährungssektors sind verpflichtet, statistische Daten über die Lagerbestände der folgenden Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu liefern:

 a) Gemüse und Obst;

b) Getreide und Getreideerzeugnisse;

c) Ölsaaten und Ölsaatenerzeugnisse;

d) Futterleguminosen;

e) Zertifiziertes Saatgut: Getreide, Reis, Ölsaaten und Eiweißpflanzen;

f) Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fleischkonserven und Gemischtes;

g) Milch und Milcherzeugnisse;

h) Mühlen- und Bäckereierzeugnisse;

i) verarbeitete, bearbeitete und konservierte Obst- und Gemüseerzeugnisse

j) Fette und Öle;

k) Wasser, einschließlich natürliches Mineralwasser, Quellwasser und alle anderen

     abgefüllten oder verpackten Wässer;

l) Reis;

m) Kräuter, Salz und Gewürze;

n) Tees;

o) Zucker;

p) Honig;

  1. q) Hefe.

Die mit dem Gesetz 105/2023 eingeführten Regulierungsmaßnahmen betreffen die Bereiche landwirtschaftliche Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und sind für alle Wirtschaftsbeteiligten des Agrar- und Ernährungssektors verbindlich.

Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 105/2023 gelten ausnahmsweise nicht für Gewerbetreibende, die über Verkaufsstrukturen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 m² verfügen, ohne die für die Lagerung, Aufbewahrung und Herstellung von Waren bestimmten Räumlichkeiten, Büros und Nebenräume, für ambulante Gewerbetreibende, für Gewerbetreibende, die eine öffentliche Gastronomie betreiben, sowie für Gewerbetreibende, die Handelstätigkeiten auf öffentlichen Flächen ausüben.

Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Zentralisierung der Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zuständig, wobei die Vertraulichkeit der Daten über diese Erzeugnisse gewahrt bleibt. Die Einrichtung entwickelt ein EDV-System zur Erfassung der von den Wirtschaftsbeteiligten des Agrar- und Ernährungssektors gemeldeten statistischen Daten.

Um die Rückverfolgbarkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln auf dem Markt zu gewährleisten, sind die Wirtschaftsbeteiligten des Agrar- und Ernährungssektors verpflichtet, dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung einmal im Monat bis zum 15. des Monats für den Vormonat statistische Daten über die Lagerbestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zu übermitteln

Die Kontrolle und Überprüfung der Bestände erfolgt nach den Vorschriften, die der Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Finanzminister im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse durch gemeinsamen Erlass festlegen.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Übermittlung statistischer Daten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von 5.000 Lei bis 20.000 Lei geahndet werden kann.

Die Feststellung des Verstoßes und die Verhängung der oben genannten Sanktionen erfolgt durch Personen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und vom Finanzministerium dazu ermächtigt sind.

Es ist sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass auf der Grundlage der statistischen Daten über die zentralisierten Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln eine öffentliche Politik zur Subventionierung des Agrar- und Ernährungssektors festgelegt wird.

 

Rechtsgrundlage:

-https://www.madr.ro/

-Gesetz 105/2023 zur Regelung des Meldeverfahrens für Lagerbestände von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln