Im Amtsblatt Nummer 1046 vom 28. Oktober 2022 wurde die MF-Verordnung Nr. 3958 vom 27. Oktober 2022 über den Prospekt für die Emission von diskontierten Schatzanweisungen und Benchmark-Staatsanleihen für November 2022 veröffentlicht
Zur Finanzierung des staatlichen Haushaltsdefizits, der Refinanzierung und der vorzeitigen Rückzahlung der Staatsschulden im November 2022 werden die Prospekte für die Emission von diskontierten Schatzanweisungen und Benchmark-Staatsanleihen im Gesamtnennbetrag von 4.200 Mio. Lei, zu denen der Betrag von 585 Mio. Lei aus den Zuteilungen der zusätzlichen Sitzungen der ausschließlich für Benchmark-Instrumente organisierten nicht wettbewerbsorientierten Angebote hinzugefügt werden kann, wie in den Anhängen Nr. 1 und 2, die einen integralen Bestandteil dieses Erlasses bilden, vorgesehen.
Die Generaldirektion des Schatzamtes und der Staatsverschuldung führt die Bestimmungen dieses Erlasses aus.
ANHANG Nr. 1: Emissionsprospekt für die im November 2022 aufgelegten abgezinsten Schatzanweisungen
Zur Finanzierung des staatlichen Haushaltsdefizits, der Refinanzierung und der vorzeitigen Rückzahlung der Staatsschulden im November 2022 kündigt das Finanzministerium die Emission von diskontierten Schatzanweisungen wie folgt an:
ISIN Kode | Auktionstermin | Emissionstermin | Fälligkeitstermin | Anzahl der Tage | Emissionswert – Lei – |
RO2SF85P3YM8 | 3/11/2022 | 7/11/2022 | 30/10/2022 | 357 | 300.000.000 |
Der individuelle Nennwert eines diskontierten Schatzscheins beträgt 5.000 Lei.
Die Versteigerung findet zu dem in der obigen Tabelle genannten Termin statt, und der Zuschlag wird nach dem Mehrpreisverfahren erteilt.
Die diskontierten Schatzanweisungen können von Primärhändlern erworben werden, die sowohl auf eigene Rechnung als auch im Namen ihrer Kunden, natürlicher und juristischer Personen, Gebote abgeben werden.
Die Kaufangebote sind wettbewerbsfähig und nicht wettbewerbsfähig.
In dem Ausschreibungsangebot sind die in Anhang Nr. 6.1 der Vorschrift Nr. 1/2022 der Rumänischen Nationalbank über die Anwendung der Verordnung Nr. 8/2022 der Rumänischen Nationalbank über die vom Finanzministerium auf dem von der Rumänischen Nationalbank verwalteten Markt für Staatspapiere durchgeführten Geschäfte zur Verwaltung von Staatsschulden enthaltenen Elemente anzugeben.
Die Anzahl der Werttranchen mit unterschiedlichen Zinssätzen ist nicht beschränkt.
Nicht-kompetitive Angebote können von natürlichen und juristischen Personen, mit Ausnahme von Kreditinstituten im Sinne der Regierungseilverordnung Nr. 99/2006 über Kreditinstitute und Kapitaladäquanz, die mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 227/2007 mit späteren Änderungen und Ergänzungen genehmigt wurde, als Kunden von Primärhändlern eingereicht werden.
Das nicht wettbewerbsorientierte Angebot muss die in Anhang Nr. 5.1 der Verordnung der Rumänischen Nationalbank Nr. 1/2022 über die Anwendung der Verordnung der Rumänischen Nationalbank Nr. 8/2022 über die Verwaltung von Staatsschulden durch das Finanzministerium auf dem von der Rumänischen Nationalbank verwalteten Markt für Staatsanleihen enthaltenen Elemente enthalten. Nicht wettbewerbsfähige Angebote sind bis zu einem Anteil von 25 % des Gesamtwerts jeder angekündigten Emission zulässig. Das vom Primärhändler im Namen eines einzigen Kunden abgegebene nicht wettbewerbsfähige Angebot darf den durch Anwendung der oben genannten Gewichtung errechneten Wert nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt zu der gewogenen Durchschnittsrendite, zu der die Gebote den Zuschlag erhalten haben.
Jede Tranche des konkurrierenden oder nicht konkurrierenden Angebots beträgt mindestens 5.000 RON.