Wichtige Steuernachrichten – OUG 130/2021 (1)

Dringlichkeitserlaß (OUG) Nr.130/2021 zu einigen haushaltspolitischen Maßnahmen, zur Verlängerung einiger Fristen sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Gesetze wurde im Amtsblatt Nr. 1202 vom 18. Dezember 2021 veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die o.e. Verordnung in mehreren Bereichen Änderungen vorsieht.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass durch OUG 130/2021 die Absenkung der Obergrenze für die Beschäftigung als Kleinstunternehmen nicht geregelt war. Ursprünglich (im Projekt) war eine Reduzierung von 1.000.000 Euro auf 500.000 Euro vorgesehen.

Unter den wichtigsten zählen:

·  Erhöhung der Obergrenze für Geschenke und nicht steuerpflichtige Gutscheine:

Der Wert von Geld- und/oder Sachgeschenken, einschließlich Geschenkgutscheinen, die Arbeitgeber anbieten können und nicht steuerpflichtig sind, wird von 150 Lei auf 300 Lei erhöht.

Die restlichen Bedingungen bleiben unverändert.

Im Falle von Geld- und/oder Sachgeschenken, einschließlich Geschenkgutscheinen, die von Arbeitgebern angeboten werden, sind die Einkünfte nicht steuerpflichtig, sofern ihr Wert für jede Person, jeweils unten, 300 Lei nicht überschreitet:

 

  • Geschenke an Mitarbeiter sowie deren minderjährige Kinder anlässlich von Ostern, Weihnachten und ähnlichen Feiertagen anderer Konfessionen;
  • Geschenke an Mitarbeiterinnen anlässlich des 8. März;

Geschenke an Mitarbeiter zugunsten ihrer minderjährigen Kinder anlässlich des 1. Juni. (Artikel 76 (4) (a)

Für diese fallen keine Sozialbeiträge an.

Diese Bestimmungen treten mit den Einnahmen ab Januar 2022 in Kraft.

·  Geschenkgutscheine können nicht mehr an Dritte weitergegeben werden:

Wertlose Eintrittskarten in Form von Geschenkgutscheinen, die auf der Grundlage des Nennkontos anderer Kategorien von Begünstigten gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Gutscheinen vergeben werden, werden aus den Einkünften aus anderen Quellen gestrichen, samt späteren Änderungen und Ergänzungen für Marketingkampagnen, Marktstudien, Werbung auf bestehenden oder neuen Märkten für das Protokoll, Werbung und Werbung, die nicht in Artikel 76(3)(h) und Absatz 4(a) aus dem Steuergesetzbuch vorgesehen sind.

Dieser Ausschluss wurde im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Änderung der steuerlichen Behandlung von Geschenkgutscheinen, die von Arbeitgebern/Zahlern an Einzelpersonen vergeben werden, vorgenommen, zum Zweck der Aufhebung der Befreiung von der Zahlung von Pflichtsozialbeiträgen und einschließlich des Nennwerts der von den Arbeitgebern/Zahlern gewährten Geschenkgutscheine auf der Grundlage ihrer Berechnung,

gemäß dem Gesetz, im Falle von natürlichen Personen, die Einkommen aus Löhnen oder ähnlichen Gehältern verdienen, in anderen Situationen als denen, in denen sie zu Ostern gewährt werden: 1. Juni, Weihnachten und ähnliche Feiertage anderer Konfessionen.

·  Anwendung von CASS auf Renteneinkommen über 4.000 Lei:

Das monatliche steuerpflichtige Renteneinkommen wird ermittelt, indem vom Renteneinkommen der monatliche steuerfreie Betrag von 2.000 Lei und gegebenenfalls der nach den Bestimmungen des Titels V – Sozialversicherungspflicht fällige Beitrag zur Sozialversicherung abgezogen werden.

Derzeit sieht das Steuergesetzbuch die Möglichkeit vor, nur den Betrag von 2.000 Lei in dem Betrag zu senken, in dem die Renten von der Gesundheitsabgabe befreit sind

Durch OUG 130/2021, wird der Krankenversicherungsbeitrag für Renteneinkommen eingeführt, die 4.000 Lei überschreiten.

Auch bei Renten entfällt die Bestimmung, dass der Rentenzahler verpflichtet ist, den Gesamtwert der jährlichen Rentensteuer für jeden Steuerpflichtigen zu ermitteln. Dies wurde zu Artikel 101 Absatz 11 festgesetzt.

Diese werden in die Kategorie der Einkommenszahler bei der CASS und der nationalen öffentlichen Rentenkasse über die territorialen Rentenhäuser eingetragen, sowie über die sektorale Pensionsfonds für Rentenbezieher und andere Einrichtungen, welche Renteneinkünfte zahlen.

Natürliche Personen, die Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen Renten aus dem Ausland beziehen, sind zur Einreichung der Erklärung gemäß Artikel 122 (Einmalige Erklärung) verpflichtet; in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit sowie der Vereinbarungen über die Systeme der sozialen Sicherheit, denen Rumänien beigetreten ist. gilt ab dem im Jahr 2022 erzielten Einkommen.

Der neue Wortlaut von Artikel 132(2) lautet:

Einkommensteuerpflichtige mit Quellensteuerbehandlung legen der zuständigen Steuerbehörde für jeden Einkommensempfänger eine Aufstellung über die Berechnung und den Steuereinbehalt vor, bis zum letzten Februartag einschließlich des laufenden Jahres für das abgelaufene Jahr, mit Ausnahme von Auszahlungen und ähnlich wie Löhne, von Renteneinkommenszahler, von Zahler von Einkünften aus gewerblichen Schutzrechten, Zahler von Einkünften aus Sportverträgen, Einkünfte aus Miete oder aus Vereinigungen mit juristischen Personen; diese sind verpflichtet, die Erklärung über die Sozialbeitragspflichten, die Einkommensteuer und die Nenndaten der Versicherten abzugeben.

Damit wird die Verpflichtung eingeführt, die Verpflichtung zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, der Einkommensteuer und des Registers der Versicherten (D112) durch die Beitragszahler dieser Einkünfte zu erklären.

Gleichzeitig bestand keine Verpflichtung zur Zahlung der Renteneinkünfte aus der Informationserklärung über die Quellensteuer, die Erträge aus Glücksspielen und die Gewinne/Verluste aus Investitionen von Einkommensempfängern (D205).

·  Änderungen betreffend die Berechnungsgrundlage von CAS:

Es ist vorgesehen, dass in der auf der Grundlage rechtskräftiger und unwiderruflicher Gerichtsentscheidungen/rechtskräftiger und vollstreckbarer Entscheidungen ermittelten monatlichen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge keine Zins- und Abzinsungssätze enthalten sind; einschließlich derjenigen, die aufgrund der ersten gerichtlichen Entscheidungen, die gesetzlich vollstreckbar sind, oder gegebenenfalls nach dem Gesetz, im Zusammenhang mit Löhnen, Gehältern, Salden, Renten oder anderen Ansprüchen der sozialen Sicherheit, einschließlich Differenzen, gewährt wurden, nicht in die monatliche Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge einfließen.

·  Ergänzung von Kategorien die von der Zahlung von CASS befreit sind:

Die Liste der Personen, die von der Zahlung der CASS befreit sind, ist vervollständigt: Die natürlichen Personen, die den Status der Rentner haben, für die Einkünfte aus Renten bis zu 4.000 Lei pro Monat enthalten, sowie für die Einkünfte aus den Rechten des geistigen Eigentums.

·  MwSt von 5% für thermische Energie:

Die Maßnahme von 5% Mehrwertsteuer auf Wärmeenergie tritt früher, und zwar ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich erweitert, um neben der Bevölkerung auch andere Kategorien von Verbrauchern mit einem geringen Maß an Verbraucherverantwortung einzubeziehen.

Angesichts der Auswirkungen der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf die Wärmeversorgung auf den Haushalt ist es gleichzeitig angezeigt, die Anwendung nur auf die kalte Jahreszeit zu beschränken; für den Fünfmonatszeitraum vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres.

·  MwSt von 5% für Wohnungen unter 140.000 Euro:

Gemäß den Änderungen des Steuergesetzbuches können Privatpersonen neben Wohnungen mit einem Höchstwert von 450.000 Lei ohne Mehrwertsteuer und einer Einzelwohnung einzeln oder gemeinsam mit einer anderen Person einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % erwerben / andere natürliche Personen, deren Wert den Betrag von 450.000 Lei übersteigt, jedoch den Betrag von 700.000 Lei nicht überschreitet, was einem Gegenwert in Lei von ungefähr 140.000 Euro entspricht.

So wird die Anwendung auf eine einzelne Wohnung von einer natürlichen Person erworben begrenzt, einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person (en).

Wir erwähnen, dass ein Register eingeführt wird, in dem alle Transaktionen mit Wohnungen, die von einer reduzierten Quote profitieren, unabhängig vom Wert registriert werden.

Basierend auf diesem Register, die Erfüllung der Bedingung in Bezug auf den Erwerb mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5% eines einzigen Hauses, dessen Wert 450.000 Lei überschreitet, aber nicht mehr als 700.000 Lei, ohne Mehrwertsteuer.

·  Aussetzung der Gewährung der Beträge für die Früherziehung bis am 31.12.2022:

Anwendung der Bestimmungen von § 25 Abs. 4 Buchst. i1) und i2), Art. 76 Abs. 4 Buchst. x) und Art. 142 Buchst. z) des Gesetzes Nr. 227/2015, mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, wird ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

Somit läuft zum Ende dieses Jahres die Aussetzung der Gewährung des Betrags von 1.500 Lei für die Ausgaben für die Frühförderung aus und die Regierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

,, in der Erwägung, dass der geregelte Aussetzungszeitraum kurz vor dem Abschluss steht und dass die Situation vor der Aussetzung in einer Situation der Nichteinhaltung von Ungenauigkeiten und Unzulänglichkeiten, die eine Anwendung nicht zulassen, aufrechterhalten wird, auch unter Berücksichtigung der erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt und um der Verordnung Effizienz zu verleihen und negative Haushaltsschäden zu vermeiden, ist es notwendig, diese Situation vorübergehend schnell zu beseitigen; indem die Maßnahme die Aussetzung der Regeln für Zwischenfälle für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 verlängert“, so der Entwurf einer Notfallverordnung.

Wir erinnern daran, dass mehrere Gesetzeslücken dazu geführt haben, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 239/2021(1) über den steuerlichen Anreiz für Ausgaben im Bereich der frühen Bildung durch die Bestimmungen von Artikel II der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 19/2021 über bestimmte steuerliche Maßnahmen ausgesetzt werden müssen, sowie für die Änderung und den Abschluss einiger normativer Rechtsakte im steuerlichen Bereich, für die Zeitfrist vom 1. April à 31. Dezember 2021.

·  die Einrichtungen für Kinderkrippen oder Kindergarten sind ebenfalls in 2022 ausgesetzt:

Die 1.500 Lei-Einrichtung für Kindergarten oder Kinderkrippen ist weiterhin ausgesetzt (für das ganze Jahr 2022).

Während der Aussetzungsfrist wird bei Ausgaben für den Betrieb der Kinderkrippen / Kindergärten unter der Verwaltung der Steuerpflichtigen die Fortführung der geltenden Steuerregelung festgestellt und während der Aussetzungsfrist, die durch die Regierungsnotverordnung Nr. 19/2021, bzw. abzugsfähige Sozialausgaben für die Berechnung des Steuerergebnisses, im Rahmen von 5% auf den Wert der Ausgaben mit den Gehältern des Personals, gemäß Gesetz Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch

Es wird bis zum 1. Januar 2023, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 154/2021 zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 105/1999 über die Gewährung von Rechten an Personen, die vom 6. September 1940 bis 6. März 1945 von den in Rumänien errichteten Regimen aus ethnischen Gründen verfolgt wurden, verlängert.

·  Die Geldstrafe bleibt bei 145 Lei im Jahr 2022 begrenzt.

·  Gesetz Nr. 195/2020 über den Status des Bahnpersonals tritt 2023 in Kraft (verlängert).

·  das Gesetz über das Mindesteinkommen der Inklusion wird ab dem 1. September 2023 angewendet.

·  Sonderrenten für Bürgermeister werden bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.

·  Erneute Anschuldigung der Steuerhinterziehung:

Gemäß OUG 130/2021, wird die Quell- und Nichtzahlung von Steuern und/oder Beiträgen mit Quellensteuer innerhalb von 60 Tagen nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Fälligkeitsdatum unter Strafe gestellt wird, d. h. der Akt der Einlösung und Nichtzahlung oder gegebenenfalls der Nichteinlösung oder Nichteinlösung erneut angeschuldet.

Um die Vorhersehbarkeit der Belastungsnorm zu gewährleisten, wurden daher die Kategorien der Steuern und Abgaben, die dem Einbehaltungs- oder Erhebungssystem unterliegen, sowie die Zahlung oder Übertragung ausdrücklich angegeben, wobei der normative Akt und die Artikel, die sie regeln, spezifiziert wurden.

Wir erwähnen, dass die vorgesehene Strafe eine Freiheitsstrafe im Gefängnis von 1 Jahr bis 5 Jahren ist. Die Maßnahme gilt ab dem 1. März 2022.

·  Wertpapiere werden ausschließlich elektronisch ausgegeben:

Wertkarten (Urlaubsgutscheine, Sozialgutscheine für Bildungsförderung und Sozialgutscheine für warme Küche) werden ausschließlich elektronisch ausgestellt.

Grundsätzlich werden die Vorschriften über die Ausgabe von Wertpapieren auf Papier aufgehoben.

Bitte beachten Sie, dass die bis 31. Januar 2022 ausgegebenen Papiere bis zum Ablauf des darauf vermerkten Gültigkeitsdatums gültig bleiben..\

Nach den gesetzlichen Regelungen verlieren die Betriebserlaubnisse als Wertpapiere auf Papierträger ab dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit. Diese Einheiten bleiben sowohl gegenüber den Einheiten, die Wertpapiere annehmen, als auch gegenüber den Arbeitgebern, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben, verantwortlich. Damit ist die Einhaltung aller Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen bei Papierpapieren während der Laufzeit gewährleistet.

·  e-Rechnung (e-Factura) auch für Produkte mit hohem steuerlichem Risiko:

OUG 130/2021 sieht die Einführung dringender Maßnahmen vor, um die Fähigkeit zur Nachverfolgung und Einziehung von Beträgen aus dem Staatshaushalt für Lieferungen von Produkten mit hohem Steuerrisiko durch das Versenden von Rechnungen im RO e-Invoice-System zu stärken, vor, abweichend von den Bestimmungen der Regierungsnotverordnung Nr. 120/2021.

Somit können die Lieferanten zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2022 die im nationalen System ausgestellten Rechnungen bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung versenden, unabhängig davon, ob die Empfänger im Register der RO e-Rechnung registriert sind oder nicht.

Die Lieferanten sind verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 die im nationalen System ausgestellten Rechnungen bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice zu versenden, unabhängig davon, ob die Empfänger im Register RO e-Invoice registriert sind oder nicht

ANAF Verdordnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt erlassen werden.

·  Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden bis auf zwei Ausnahmen auf dem aktuellen Niveau eingefroren:

  • Gehälter für Lehrpersonal, Hilfslehrpersonal, leitendes Lehrpersonal und Bildungsberatung und Kontrollpersonal.

Somit werden die Grundgehälter ab dem 1. Januar 2022 um 1/4 der Differenz zwischen dem Grundgehalt gemäß dem Rahmengesetz Nr. 153/2017 in der geänderten und danach für 2022 und Dezember 2021 ergänzten Fassung erhöht.

Für das Personal, das die in Anlage Nr. II „Berufliche Familie der Haushaltsfunktionen“ Gesundheits- und Sozialhilfe „, ab dem 1. Januar 2022 werden die Grundgehälter um 1/4 der Differenz zwischen dem Grundgehalt für 2022 und dem Grundgehalt ab Dezember 2021 erhöht

  • Im Jahr 2022 die Höhe der Prämien, Zulagen, Vergütungen, Prämien und sonstigen Elemente des Gehaltssystems, die laut Gesetz zum Bruttomonatsgehalt gehören, höchstens auf dem Niveau des für Dezember 2021 gewährten Betrags halten, sofern das Personal die gleiche Position innehat und seine Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen ausübt.
  • Beibehaltung der Höhe der Nahrungsmittelzulage im Jahr 2022 auf dem für 2021 festgelegten Niveau.

·  die Zusatzarbeit der Staatsbediensteten wird nur mit der entsprechenden Freizeit vergütet:

Ausgenommen sind das Militärpersonal, die Polizei, die Strafvollzugspolizei und das zivile Personal der öffentlichen Einrichtungen der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit, die an den Wochenruhetagen und gesetzlichen Feiertagen tätig sind. Ihnen werden die Rechte der im Juni 2017 geltenden Gesetzgebung gewährt und damit eine Fortführung der diesbezüglich beschlossenen Maßnahmen ab 2014 sichergestellt.

Diese Rechte sind in Höhe von 3 % der Summe der Funktionssalden / Funktionsbezüge, Besoldungsgruppen / Bezüge der innewohnenden Berufsstufe, Graduierungen und Ordenssalden / Ordensgehälter auf der Ebene des Kreditsachbearbeiters einzuräumen..

Im Fall der Strafvollzugspolizei wird die 3%-Grenze auf der Ebene des zentralisierten Haushalts der Nationalen Strafvollzugsverwaltung festgelegt.

In Ausnahmefällen kann das Fachpersonal der öffentlichen Gesundheitsdirektionen während des durch Regierungsbeschlüsse festgelegten Alarmzustands Überstunden in Anspruch nehmen.

·  Mindestlohn für 24 Monate:

Das zahlungsgarantierte Mindestbruttogrundgehalt des Landes kann einem Arbeitnehmer für maximal 24 Monate ab Abschluss des Einzelarbeitsvertrags in Anspruch genommen werden..

Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums, in dem der Arbeitnehmer qualifiziert ist oder nicht, wird er mit einem Grundgehalt beschäftigt, das höher ist als das Mindestbruttogrundgehalt des Landes, in dem die Zahlung garantiert ist..

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Arbeitnehmer mit garantiertem Mindestbruttogrundgehalt des Landes, der bereits einen Einzelarbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten abgeschlossen hat.

Rechtliche Grundlage:

– OUG Nr. 130/2021 betreffend einige haushaltspolitische Maßnahmen, die Verlängerung einiger Fristen sowie die Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte.