Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer

Gemäß dem Steuergesetbuch samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen ist die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer, aus mindestens zwei der folgenden Einheiten gebildet, im Folgenden Mitglieder genannt:

  • eine rumänische juristische Person / juristische Person mit Sitz in Rumänien, die nach europäischem Recht gegründet wurde, und eine oder mehrere rumänische juristische / juristische Personen mit eingetragenem Sitz in Rumänien, gemäß den europäischen Rechtsvorschriften errichtet wurde, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt sind, mit mindestens 75 % des Wertes / der Anzahl der Beteiligungstitel bzw. Stimmrechte;
  • mindestens zwei rumänische juristische Personen, an denen eine rumänische natürliche Person direkt oder indirekt mindestens 75 % des Wertes/der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte hält;
  • mindestens zwei rumänische juristische Personen, die direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 75 % des Wertes / der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte gehalten werden, seitens einer juristischen / natürlichen Person, die in einem Staat ansässig ist, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat oder in einem Staat, mit dem ein Abkommen über den Informationsaustausch abgeschlossen wurde;
  • mindestens eine rumänische juristische Person, die direkt oder indirekt einen Anteil von mindestens 75 % des Wertes / der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte hält, seitens einer juristischen Person, die in einem Staat ansässig ist, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, oder in einem Staat, mit dem ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen wurde, und die in Rumänien bezeichnete Betriebsstätte / Betriebsstätte dieser ausländischen juristischen Person

 

Die verantwortliche juristische Person vertritt die rumänische juristische Person / juristische Person mit Sitz in Rumänien, die gemäß der europäischen Gesetzgebung errichtet wurde; Mitglied einer steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer, die beauftragt ist, das konsolidierte steuerliche Ergebnis der steuerlichen Gruppe zu ermitteln, die Gewinnsteuererklärung abzugeben und die Gewinnsteuer im Namen der Gruppe zu entrichten.

Es ist sehr wichtig anzugeben, dass der Anwendungszeitraum des Systems der steuerlichen Konsolidierung im Bereich der Gewinnsteuer 5 Steuerjahre beträgt, berechnet ab dem ersten Jahr der Anwendung des Haushaltskonsolidierungssystems bis zur Aufhebung der steuerlichen Gruppe, und das System ist optional.

Die Option wird der zuständigen Steuerbehörde auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags des gesetzlichen Vertreters der verantwortlichen juristischen Person mitgeteilt, der von den gesetzlichen Vertretern aller Mitglieder der Gruppe unterzeichnet wurde.  Der Antrag wird mindestens 60 Tage vor Beginn des Zeitraums gestellt, für den der Antrag auf steuerliche Konsolidierung gestellt wird.

Das steuerliche Konsolidierungssystem im Bereich der Gewinnsteuer wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Geschäftsjahr angewendet.

Einige Aspekte im Zusammenhang mit der Einreichung des Formblatts 173 (Konsolidierung der steuerlichen Gruppe)

Obwohl der rechtliche Rahmen der Gewinnsteuergruppen ab August 2021 abgeschlossen ist, hängt das Funktionieren der Haushaltskonsolidierung ab Januar 2022 von der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF) ab, das noch nicht das intelligente PDF Formular 173 zur Verfügung gestellt hat, durch welchem das Unternehmen die Gründung solcher Gruppen beantragen können.

Gemäß der ANAF-Verordnung 1191/2021, könnte die steuerliche Konsolidierung der Gewinnsteuer, die die Bildung von Gewinnsteuergruppen ermöglicht, zwecks Ausgleichung der Verluste mit den Gewinnen, ab dem 1. Januar 2022 wirksam werden.

So müssen Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2022 Gewinnsteuergruppen bilden möchten, das Formular 173 bis zum 2. November 2021 (die jährliche Frist, bis zu der der Antrag auf steuerliche Konsolidierung im nächsten Jahr gestellt werden kann) ausschließlich online bei der ANAF einreichen.

Obwohl die oben erwähnte Anordnung Anfang August 2021 im Amtsblatt erschien, hat die ANAF das intelligente PDF des Formulars 173 noch nicht auf ihrer Website veröffentlicht.

Dies bedeutet, dass Unternehmen derzeit keine Gruppengründung für 2022 beantragen können.

Bis zum Einsendeschluss sind es nur noch 18 Tage.

Wir geben an, dass das Formblatt 173 sowohl für die Gründung, Änderung und Auflösung der Gruppe als auch für die Fortsetzung der Anwendung des Systems der Haushaltskonsolidierung nach dem anfänglichen Zeitraum von fünf Jahren verwendet wird.

Die Erklärung wird vom gesetzlichen Vertreter jedes Unternehmens der künftigen Gewinnsteuergruppe unterzeichnet und vom Vertreter der künftigen Gruppe bei der ANAF eingereicht.

Berechnung des konsolidierten Steuerergebnisses:

Gemäß den Regeln des Titels II – Einkommensteuer bestimmt jedes Mitglied der Steuergruppe das Steuerergebnis individuell.

Ausnahmsweise wird das konsolidierte Steuerergebnis der Steuergruppe durch die algebraische Summation der von jedem Mitglied der Steuergruppe individuell ermittelten Steuerergebnisse bestimmt. Das positive Konzernergebnis ist steuerpflichtiger Gewinn und das negative Konzernergebnis ist steuerlicher Verlust.

Die Gewinnsteuer wird unter Anwendung des Steuersatzes auf das positive Konzernergebnis des Konzerns berechnet.

Bei der Ermittlung der von der steuerlichen Gruppe geschuldeten Gewinnsteuer sind die Beträge zu berücksichtigen, die Folgendes darstellen:  Steuergutschrift, steuerbefreite Gewinnsteuer, Befreiungen und Ermäßigungen von der nach geltendem Recht berechneten Gewinnsteuer, die Beträge, die die Sponsoring- und / oder Gönnerausgaben und die Ausgaben für die privaten Stipendien darstellen, nach dem Gesetz die Anschaffungskosten der steuerlichen elektronische Registrierkassen und andere Beträge, die gemäß der geltenden Gesetzgebung von der Gewinnsteuer abgezogen werden, von jedem Mitglied festgelegt und der zuständigen juristischen Person mitgeteilt werden.

Diese Beträge werden innerhalb der von der Steuergruppe geschuldeten Gewinnsteuer abgezogen.

Die steuerlichen Verluste, die ein Mitglied der Gruppe vor der Anwendung des steuerlichen Konsolidierungssystems im Bereich der Gewinnsteuern registriert hat, werden vom jeweiligen Mitglied nur aus seinen steuerpflichtigen Gewinnen erstattet.

Die steuerlichen Verluste, die ein Mitglied der Gruppe während der Anwendung des steuerlichen Konsolidierungssystems verzeichnet, werden aus dem konsolidierten Steuerergebnis der Gruppe ausgeglichen.

Kommunikation des Einzelergebnisses im vierteljährlichen Berechnungssystem:

Für die steuerliche Gruppe, die das System der Erklärung und Zahlung der vierteljährlichen Gewinnsteuer anwendet, bestimmt jedes Mitglied der steuerlichen Gruppe individuell das steuerliche Ergebnis und teilt es der zuständigen juristischen Person mit, bis zum 25. des ersten Monats nach Ende der Quartale I – III.  Für das vierte Quartal erfolgt die Mitteilung bis zum Abgabetermin der jährlichen Gewinnsteuererklärung.

Die Berechnung, Erklärung und Zahlung der von der Organschaft zu entrichtenden vierteljährlichen Gewinnsteuer erfolgt durch den zuständigen Rechtsträger bis zum 25. des auf das Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals folgenden ersten Monats.

Der Abschluss und die Zahlung der Gewinnsteuer für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgt durch die verantwortliche juristische Person bis zur Frist für die Abgabe der Erklärung über die Gewinnsteuer gemäß Artikel 42 des Gesetzes Nr. 227/2015 / Steuergesetzbuch.

Bei der Steuergruppe, die das System der Erklärung und Zahlung der jährlichen Gewinnsteuer anwendet, werden die vierteljährlichen Vorauszahlungen mit vierteljährlichen Vorauszahlungen in Höhe von einem Viertel der für das Vorjahr fälligen Gewinnsteuer festgesetzt,  bestimmt durch die Summierung der für das Vorjahr von jedem Mitglied der Gruppe geschuldeten Gewinnsteuer mit dem entsprechenden Antrag und den anderen Regeln für die Bestimmung / Erklärung / Leistung von vierteljährlichen Vorauszahlungen, sofern zutreffend, gemäß Artikel 41 des Gesetzes Nr. 227/2015 / Steuergesetzbuch.

Der verantwortliche Rechtsträger ist verpflichtet, eine konsolidierte Jahreserklärung zur Gewinnsteuer abzugeben, in der er die Ergebnisse des gesamten Organkreises ausweist und ist für die Zahlung der für den gesamten Organkreis ermittelten Ertragsteuer verantwortlich.

Wir erinnern Sie daran, dass die jährliche Einkommensteuererklärung zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung jedes Mitglieds beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, bis einschließlich 25. März des Folgejahres / bis einschließlich 25. März des dritten Monats ab Abschluss des geänderten Geschäftsjahres.

 

Rechtliche Grundlage:

Gesetz Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

Gesetz Nr. 296/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 296/2020. 227/2015 / Steuergesetzbuch;

ANAF-Verordnung 1191/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung und Verwaltung der Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer sowie zur Genehmigung des Musters und des Inhalts einiger Formblätter;

www.anaf.ro