Das Verfahren zur Begleichung des Urlaubsgeldes für Eltern

Im Amtsblatt Nr. 972 vom 12. Oktober 2021 wurde die Verordnung Nr. 391/2021 der ANOFM über die Genehmigung des Verfahrens zur Abrechnung der Beträge zur Zahlung der Entschädigung für jeden gewährten freien Tag unter den Bedingungen des Art. 1 der NOTFALLVERORDNUNG Nr. 110/2021 über die Gewährung von bezahlten freien Tagen an Eltern und andere Personen im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, der begründender Belege sowie deren Muster, veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß NOTFALLVERORDNUNG 110/2021 (veröffentlicht im Amtzblatt 945 / 04.10.2021) einem Elternteil für die Beaufsichtigung von Kindern bis einschließlich 12 Jahren freie Tage gewährt werden. Gleiches gilt für Eltern, die unterhaltsberechtigte Kinder oder Erwachsene mit Behinderungen in einer Bildungsform haben bzw. in einer voruniversitären Bildungseinheit, einschließlich der vorschulischen Früherziehung, eingeschrieben sind, im Folgenden Bildungseinheiten genannt. 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten während des Alarmzustands und nach dessen Beendigung, spätestens jedoch nach Abschluss der Lehrveranstaltungen des Schuljahres 2021-2022, ohne Ferien, in der Situation, die didaktischen Aktivitäten einzuschränken oder auszusetzen, die die physische Anwesenheit der Kinder in den Unterrichtseinheiten und in den vorschulischen Früherziehungseinheiten, in denen sie eingeschrieben sind, implizieren.

Dies gilt unter den Bedingungen, die in O.ME und O.MS Nr. 5196 / 1756/2021 für die Genehmigung der Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb der Bildungseinheiten / Institutionen unter Bedingungen der epidemiologischen Sicherheit zur Vorbeugung von Krankheiten mit SARS . vorgesehen sind -CoV- Virus 2, herausgegeben auf der Grundlage des Artikels Nr. 2 der NOTFALLVERORDNUNG Nr. 141/2020 über die Festlegung von Maßnahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Bildungssystems und für das Amtsblatt, die Schwierigkeit und den Abschluss des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/ 2011, genehmigt durch Gesetz Nr. 87/2021, veröffentlicht im Amtsblatt samt späteren Änderungen, zur Festlegung von Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb der Bildungseinheiten / Institutionen unter Bedingungen der epidemiologischen Sicherheit zur Prävention von SARS-CoV-2-Virus-Erkrankungen.

Gemäß dem Verfahren zur Abrechnung der oben genannten Beträge legen die Arbeitgeber, zur Abrechnung der jeweiligen Beträge an den Gemeindebehörden, deren / ihrem Gebiet bzw. ihren Zweigstellen / Arbeitsstellen ihre Tätigkeit ausüben, oder an den Behörden aus Bukarest, einen Antrag, der vom gesetzlichen Vertreter datiert und unterzeichnet wird, vor.

Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:

  1. die Liste der Arbeitnehmer, die von den freien Tagen profitiert haben, sowie die während dieses Zeitraums gewährte Zulage;
  2. Kopien der Lohn- und Stundenzettel, aus denen die Gewährung der Zulage für jeden freien Tag hervorgeht;
  3. die eigenverantwortliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers, dass die unter Buchstabe a) aufgeführte Liste die Personen enthält, die die in der Eilverordnung geregelten Voraussetzungen erfüllen;
  4. Nachweis über die Zahlung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, der sozialen Krankenversicherung sowie des Versicherungsbeitrags für die Arbeit im Zusammenhang mit der Zulage für jeden freien Tag.

 

Der Antrag und die Belege werden von den Arbeitgebern elektronisch oder in Briefform an die Kreisarbeitsagenturen übermittelt, bzw. der Gemeinde Bukarest innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Zahlung der Beiträge und Steuern im Zusammenhang mit der Entschädigung für die den Eltern gewährten freien Tage.

Wir betonen, dass Arbeitgeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Richtigkeit der in den Dokumenten eingegebenen Daten übernehmen.

Die Überprüfung der Erfüllung der in der NOTFALLVERORDNUNG vorgesehenen Bedingungen durch die Arbeitsagenturen des Kreises bzw. der Gemeinde Bukarest erfolgt anhand der Nominallisten mit den Kindern, jeweils mit den hervorgehobenen Personen auf Vorschuleinheiten, übermittelt von öffentlichen Einrichtungen, in deren Koordination oder Unterordnung die Bildungseinheiten liegen, innerhalb von maximal 10 Tagen ab der Entscheidung, die Kurse in der Bildungseinheit oder die Aktivitäten aus den Tagesdiensten gemäß Art. 9 Abs. 1 der NOTVERORDNUNG 110/2021 einzuschränken oder auszusetzen.

Die Feststellung oder gegebenenfalls die Ablehnung des Anspruchs des Arbeitgebers auf die Zahlung der Abfindungsbeträge für jeden arbeitsfreien Tag erfolgt auf der Grundlage der von den Exekutivmanagern der Bezirksarbeitskräfte, bzw. aus Bulkarest, erlassenen Entscheidungen.

Der Anspruch des Arbeitgebers auf die Zahlung der Entschädigungsbeträge wird abgelehnt, wenn der Antrag und die Belege nach Ablauf der oben genannten Frist gesendet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass von den Kreisarbeitsagenturen bzw. der Gemeinde Bukarest die Nichterfüllung der Abfindungsbedingungen festgestellt wird.

Die Begleichung der Beträge zur Zahlung der Entschädigung für jeden arbeitsfreien Tag erfolgt durch Überweisung auf die von den Arbeitgebern bei den Kreditinstituten eröffneten Konten, nnerhalb von 30 Werktagen ab dem Datum der Registrierung der Belege, die ab dem Datum der Registrierung der zuvor genannten Dokumente bei den Kreisarbeitsagenturen bzw. Bukarest läuft.

ANTRAG (Anhang Nr.1):

 

Arbeitgeber ……………………………………

UID/Steuernr…………………………………..

CAEN …………………………………………….

Bankkonto Nr. ………………………………..

Telefon: …………………………………………

E-Mail: …………………………………………..

 

Zur Gemeindebehörde für Beschäftigung…………../Bukarest

 

Der Unterzeichnete/ die Unterzeichnetin ……………………………, ausgewiesen durch Personalausweis Serie …….. Nr. ……………, ausgestellt von …………………. am ……………, Personennr ……………………….., in Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers………………………………….., Steuernr ………….., mit Sitz in…………………., Str. ………………… Nr. ………., Kreis ………………../Gemeinde ……………, Bezirk …….., Telefon: ……………., Fax: …………………………., E-Mail: …………………….., gemäß Art. 8 Abs. (1) aus dem Dringlichkeitserlaß Nr. 110/2021 zur Gewährung von bezahlten freien Tagen an Eltern und andere Kategorien von Personen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, beantrage die Begleichung des Gesamtbetrags von ………………… Lei, der Bruttofreibeträge für eine Anzahl von ………. .. Arbeitnehmer für jeden freien Tag unter den Bedingungen von Art. 1 des Dringlichkeitserlasses.

 

Als Beilage erhalten Sie:

  1. a) die Liste der Arbeitnehmer, die von den freien Tagen profitiert haben, sowie die während dieses Zeitraums gewährte Zulage;
  2. b) Kopien der Gehaltsabrechnungen und der Stundenzettel, aus denen die Gewährung der Zulage für jeden freien Tag hervorgeht;
  3. c) die eigenverantwortliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers, dass die unter Buchstabe a) aufgeführte Liste die Personen enthält, die die in der Eilverordnung geregelten Voraussetzungen erfüllen;
  4. d) Nachweis über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, soziale Krankenversicherung, Nachweis über die Zahlung des Versicherungsbeitrags für Arbeiten im Zusammenhang mit der Entschädigung für jeden freien Tag.

 

Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters in Klarschrift…………………….

Unterschrift ………………………

Datum …………………………..

 

ERKLÄRUNG AUF EIGENER VERANTWORTUNG (Anhang Nr.3):

 

Der Unterzeichnete/ die Unterzeichnetin ……………………………, ausgewiesen durch Personalausweis Serie …….. Nr. ……………, ausgestellt von …………………. am ……………, Personennr ……………………….., in Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers………………………………….., Steuernr ………….., mit Sitz in…………………., Str. ………………… Nr. ………., Kreis ………………../Gemeinde ……………, Bezirk …….., Telefon: ……………., Fax: …………………………., E-Mail: …………………….., erkläre auf eigene Verantwortung, unter Kenntnis der Bestimmungen von Art. 326 des Gesetzes Nr. 286/2009 / Strafgesetzbuch/ bezüglich falscher Angaben, dass die Liste der Arbeitnehmer, die von den freien Tagen profitiert haben, sowie die für diesen Zeitraum gewährte Entschädigung diejenige Personen enthält, die von der staatlichen Notverordnung Nr. 110/2021, von den freien Tagen profitiert haben. Desgleichen umfasst die für diesen Zeitraum gewährte Zulage diejenige Personen, die von der Regierungsnotverordnung Nr. 110/2021 über die Gewährung von bezahlten freien Tagen an Eltern und andere Personengruppen gegenüber im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, profitiert haben.

 

Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters, in Klarschrift …………………….

Unterschrift ………………………

Datum …………………………..

 

Rechtliche Grundlage:

Notverordnung 110/2021 über die Gewährung von bezahlten freien Tagen an Eltern und andere Personengruppen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2;

Anordnung ANOFM 391/2021 über die Genehmigung des Verfahrens zur Begleichung der Beträge für die Zahlung der Entschädigung für jeden freien Tag, der gemäß den Bedingungen von Art. 1 der Regierungsnotverordnung Nr. 110/2021 über die Gewährung von bezahlten freien Tagen an Eltern und andere Personengruppen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, Belege, gem. Amtblatt.