Verwendung der elektronischen Unterschrift im Bereich Arbeitsdokumente

OUG (Dringlichkeitsverordnung) Nr.36 /2021 über die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Unterschrift, begleitet von einem elektronischen Zeitstempel oder einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und einem qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers im Bereich der Arbeitsbeziehungen sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Rechtsakte wurde im Amtsblatt (Teil I) Nr. 474 vom 6. Mai 2021 veröffentlicht.

Gemäß den Ergänzungen zum Arbeitsgesetzbuch von OUG (Dringlichkeitsverordnung) Nr.36/2021, können die Vertragsparteien sich dafür entscheiden, bei Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags / Nachtrags zum Vertrag gegebenenfalls die fortgeschrittene elektronische Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Unterschrift zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und der qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers zu verwenden.

Der Arbeitgeber kann sich für die Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift oder der qualifizierten elektronischen Unterschrift zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und dem qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers sowie für die Ausarbeitung aller Dokumente / Dokumente im Bereich der Arbeitsbeziehungen führte zum Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags während der Ausführung oder bei Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags unter den Bedingungen, die durch die interne Verordnung und / oder den geltenden Tarifvertrag gemäß dem Gesetz festgelegt sind, entscheiden.

Individuelle Arbeitsverträge und zusätzliche Dokumente, die unter Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift oder der qualifizierten elektronischen Unterschrift abgeschlossen wurden, zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und dem qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers, sowie die Dokumente / Dokumente im Bereich der Arbeitsbeziehungen, werden vom Arbeitgeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes über das Nationalarchiv Nr. 16/1996, neu veröffentlicht, und des Gesetzes Nr. 135/2007 über die Archivierung von Dokumenten in elektronischer Form, neu veröffentlicht, archiviert und der zuständigen Kontrolle auf Wunsch der Behörden zur Verfügung gestellt.

Gemäß OUG (Dringlichkeitsverordnung) 36/2021, gilt die schriftliche Form der nach diesem Gesetz erforderlichen Dokumente auch dann als erfüllt, wenn das Dokument in elektronischer Form erstellt und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Unterschrift, einem elektronischen Zeitstempel oder einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und einem qualifizierten elektronischen Siegel von der Arbeitgeber, vorgesehene Gesetze.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Vertragsparteien beim Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags / Nachtrags zum Vertrag oder anderer Dokumente, die zur Ausführung des individuellen Arbeitsvertrags ausgestellt wurden, dieselbe Art von Unterschrift verwenden müssen, jeweils holographische Unterschrift oder fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Unterschrift zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und dem qualifizierten elektronischen Siegel.

Die Verfahren zur Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder der qualifizierten elektronischen Signatur zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und dem qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers sind im Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrags zu finden.

Gleichfalls wird im OUG (Dringlichkeitsverordnung) 36/2021 festgelegt, dass der Arbeitgeber die ausgewählte Person für die Beschäftigung bzw. den Arbeitnehmer nicht verpflichten darf, die fortgeschrittene elektronische Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur mit elektronischem Zeitstempel oder qualifiziertem elektronischem Zeitstempel und qualifiziertem elektronischem Siegel des Arbeitgebers zu verwenden, bei Abschluss des Einzelvertrags, des Arbeits- / Zusatzgesetzes zum Vertrag bzw. anderer bei der Ausführung des Einzelarbeitsvertrags ausgestellten Dokumente.

Der Arbeitgeber kann die fortgeschrittene elektronische Signatur oder die qualifizierte elektronische Signatur zusammen mit dem elektronischen Zeitstempel oder dem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und dem qualifizierten elektronischen Siegel auch in den Beziehungen des Arbeitgebers zu öffentlichen Einrichtungen zur Erstellung von Dokumenten / Dokumenten im Bereich der Arbeitsbeziehungen verwenden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, verwenden.

Der Arbeitgeber kann zur Erfüllung der in der OUG (Dringlichkeitsverordnung) 36/2021 genannten gesetzlichen Verpflichtungen die Kosten für den Erwerb fortgeschrittener elektronischer Signaturen oder qualifizierter elektronischer Signaturen mit elektronischem Zeitstempel oder qualifizierten elektronischen Zeitstempel und qualifizierten elektronischen Siegel der der Arbeitgeber, verwendet für die Registrierung / Dokumente im Bereich Arbeitsbeziehungen / Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unterstützen.

Wir weisen darauf hin, dass die Begriffe fortgeschrittene elektronische Unterschrift qualifizierte elektronische Unterschrift elektronischer Zeitstempel oder qualifizierter elektronischer Zeitstempel und qualifiziertes elektronisches Siegel, die in den normativen Rechtsakten verwendet werden, die Gegenstand dieser Bestimmungen sind, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU provisions ) Nein. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und zuverlässige Dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und die Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG.

Wir präzisieren, dass das Verfahren zur elektronischen Unterzeichnung von Gesetzen oder Dokumenten im Bereich der Arbeitsbeziehungen vom Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsordnung in Absprache mit der repräsentativen Gewerkschaftsorganisation oder den Arbeitnehmervertretern festgelegt wird.

Nach dem Arbeitsgesetzbuch wird das Verfahren vom Arbeitgeber festgelegt, falls es keine repräsentative Gewerkschaft gibt und keine Arbeitnehmervertreter gewählt wurden, und die Änderungen der internen Vorschriften werden den Arbeitnehmern zur Kenntnis gebracht.

Beispiele für Arbeitsdokumente, die in elektronischer Form aufbewahrt werden können:

  • Individueller Arbeitsvertrag und zusätzliche Dokumente
  • Der Tarifvertrag • Vereinbarung zur Führung von Arbeitsnachweisen für mobile Mitarbeiter, Heimarbeiter und Mitarbeiter bestimmter Unternehmen
  • Dokumente im Zusammenhang mit Disziplinaruntersuchungen und Sanktionen
  • Schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Einzelarbeitsvertrags während oder zum Ende der Probezeit
  • Die Entscheidung, einen einzelnen Arbeitsvertrag automatisch zu kündigen
  • Entlassungsentscheidung
  • Benachrichtigung über die Absicht, kollektive Entlassungen vorzunehmen
  • Rücktrittserklärung

 

Rechtliche Grundlage:

OUG (DRINGLICHKEITSVERORDNUNG) 36/2021 über die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder einer qualifizierten elektronischen Unterschrift begleitet von einem elektronischen Zeitstempel oder einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel und einem qualifizierten elektronischen Siegel des Arbeitgebers im Bereich der Arbeitsbeziehungen sowie zur Änderung und Ergänzung der Norm handelt;

EU-Verordnung 910/23-Juli-2014 über die elektronische Identifizierung und zuverlässige Dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und die Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG;

Arbeitsgesetzbuch von 2003 (Gesetz Nr. 53 vom 24. Januar 2003) – Neuveröffentlichung mit nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen.