Rabla-Programm, Rabla Plus, Rabla Moto 2021 – Nachrichten 2021

Das Rabla (Wrack) 2021-Programm (für Verbrennungsautos) und das Rabla Plus 2021-Programm (für Elektroautos und Hybridautos) wurden am 26. April 2021 offiziell gestartet.

Die normativen Gesetze, mit denen die Finanzierungsrichtlinien der Programme Rabla Clasic und Rabla Plus ab 2021 geändert wurden, wurden im Amtsblatt Nr. 432 vom 23. April 2021 veröffentlicht:

  • Verordnung MMAP 675/2021 für die Änderung und Vervollständigung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenverkehrsfahrzeuge, 2020-2024, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. .323 / 2020;
  • Verordnung MMAP 676/2021 für die Änderung und Vervollständigung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Förderung der Erneuerung des Nationalparkplatzes 2020-2024, der vom Orden des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 324/2020 genehmigt wurde.

 

Wichtige Änderungen im Jahr 2021:

  • Einführung eines vorübergehenden Verbots (ein Jahr) für die Entfremdung aller Fahrzeuge, die im Rahmen des Schrottprogramms gekauft wurden.Andernfalls sind die Begünstigten verpflichtet, die erhaltene Stornierungsprämie an den Staat zurückzugeben.
  • Verschrottungsprämien können zwischen allen Arten von Personen oder juristischen Personen übertragen werden. Diese Änderung ermöglicht denjenigen, die kein altes Schrottauto besitzen, den Zugang zum Programm.

 

Programm Rabla 2021 – Zusammenfassung der Änderungen:  

 

Die Verschrottungsprämie stieg von 6.500 Lei auf 7.500 Lei.

  • Eco-bonus von 1.500 Lei (zusätzlich zur Verschrottungsprämie) beim Kauf eines Autos, dessen Motor im WLTP-Modus Emissionen von höchstens 105 g CO2 / km erzeugt.
  • Eco-bonus von 1.500 Lei (zusätzlich zur Verschrottungsprämie) für den Kauf eines mit Flüssiggas betriebenen Autos.
  • Eco-bonus von 3.000 Lei für den Kauf eines neuen Hybridautos (ohne Plug-In).
  • Das Gesamtbudget beträgt 440 Millionen Lei, davon 35 Millionen Lei (höher als 2020).
  • Die Gültigkeit des Registrierungsscheins im Programm beträgt 150 Tage.

 

Weitere Informationen zum Zugriff auf das Programm finden Sie unter folgendem Link:

https://www.afm.ro/rabla_autovehicule.php

 

Programm Rabla Plus 2021 – Zusammenfassung der Änderungen:

 

  • Der Ecobonus bleibt 45.000 Lei für 100% Elektroautos.
  • Der Ecobonus bleibt 20.000 Lei für Plug-in-Hybridautos.
  • Das Gesamtbudget wurde gegenüber 2020 verdoppelt und beträgt nun 400 Millionen Lei.
  • Die Gültigkeit des Registrierungsscheins im Programm beträgt 240 Tage.
  • Der Wert des Ecobonus darf 50% des Wertes des Neuwagens nicht überschreiten.

 

Bei Personen, die ein Elektroauto kaufen, kann die Verschrottungsprämie mit dem ecobonus kumuliert werden, wobei der Gesamtnutzen für den Käufer 52.500 Lei erreichen kann.

 

Weitere Informationen zum Zugriff auf das Programm finden Sie unter folgendem Link:

https://www.afm.ro/vehicule_electrice.php

 

 

Programm Rabla Moto 2021 – Zusammenfassung der Änderungen:

 

Die Verschrottungsprämie beträgt 5.500 Lei, und der Öko-Bonus für den Kauf eines elektrischen Motorrads beträgt ebenfalls 5.500 Lei.

Die Verschrottungsprämie beträgt 5.500 Lei, und der Öko-Bonus für den Kauf eines elektrischen Motorrads beträgt ebenfalls 5.500 Lei

Bei Elektromotorrädern darf der kumulierte Wert der Verschrottungsprämie und des Umweltzeichens 50% des Preises des neuen Elektromotorrads nicht überschreiten.

 

  • Rechtliche Grundlage:
  • MMAP-Verordnung 675/2021 zur Änderung und Ergänzung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenverkehrsfahrzeuge, 2020-2024, genehmigt durch die Ministerialverordnung Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 323 / 2020;
  • MMAP-Verordnung 676/2021 zur Änderung und Vervollständigung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Förderung der Erneuerung des Nationalparkplatzes 2020-2024, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 324/2020;
  • – afm.ro.