Vorschläge zur Änderung ds Steuergesetzbuchs, genehmigt in der Abgeordnetenkammer

Am 24. November 2020 verabschiedete die Abgeordnetenkammer zwei Gesetzesentwürfe im Steuerbereich, die seit Oktober letzten Jahres vom Senat verabschiedet wurden, und legte sie dem Generalsekretär zur Ausübung des Überweisungsrechts zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Genehmigung vor.  Doch das beantragte Notfallverfahren wurde im Ständigen Büro der Abgeordnetenkammer nicht genehmigt.

Gemäß dem Gesetzgebungsverfahren werden die beiden von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Gesetze der Regierung, dem Obersten Kassations- und Justizgericht sowie dem Volksanwalt mitgeteilt, bevor sie zur Verkündung vorgelegt werden. Desgleichen werden sie dem Generalsekretär der Abgeordnetenkammer und dem Generalsekretär des Senats vorgelegt, um das Recht auf Verweisung an das Verfassungsgericht auszuüben. Zum Abschluss dieser Verfahren werden die Gesetze dem rumänischen Präsidenten zur Verkündung übermittelt.

Die beiden von der Abgeordnetenkammer in der Sitzung vom 24. November 2020 angenommenen Projekte zielen darauf ab:

  • Regelung einiger Aspekte des Steuerverfahrens, durch Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr.207/2015 betreffend das Gesetzbuch der Steuerverfahren, durch Vorschläge für Maßnahmen die für die Geschäftsgemeinschaft vorteilhaft sind, im Hinblick auf die Verbesserung des Gleichgewichts zwischen den Steuerbehörden und den Steuerzahlern, auf die Vereinfachung der Verfahren für die Verwaltung von Steueransprüchen, sowie auf einer besseren Klarheit des Gesetzestextes; durch Beseitigung nicht einheitlicher Auslegungen entweder durch die Steuerbehörden oder durch die Steuerzahler.
  • Regelungen im Bereich der Gewinnsteuer, der Einkommensteuer auf Kleinstunternehmen, der Einkommensteuer und der verpflichtenden Sozialbeiträgen, der Einkommensteuer von Nichtansässigen aus Rumänien, der Steuer auf die Vertretungen ausländischer Unternehmen mit Sitz in Rumänien, der Mehrwertsteuer, der Verbrauchssteuern und andere Sonderabgaben, lokale Steuern und Abgaben, durch Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr.227/2015 betreffs das Steuergesetzbuch