Staatliches Beihilfeschema-Unterstützung für Klein-und Mittelunternehmen (IMM)

Das staatliche Beihilfesystem – Unterstützungsschema für Klein-und Mittelunternehmen (IMM) zur Überwindung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise wurde durch die Verordnung Nr. 1.060 / 2.857 / 2020, die im Amtsblatt, Nr. 835 vom 11. Teil I, September 2020 veröffentlicht wurde, genehmigt.

Nichtzurückerstattender Zuschuss im Rahmen des operationellen Programms für Wettbewerbsfähigkeit (POC 2014-2020)

Prioritätsachse (PA) 3 – Unterstützung von IMMs als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie,

Investitionspriorität 3d – Unterstützung der Fähigkeit von IMMs, auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten zu wachsen und sich an Innovationsprozessen zu beteiligen, spezifisches Ziel

OS 3.1. – Stärkung der Marktposition von IMMs, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind,

Aktion 3.1.1. Unterstützung für IMMs um die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Wirtschaftskrise zu überwinden

Form der staatlichen Beihilfe:

  1. a) Mikrokostenzuschüsse (Mikrogrant) in fester Höhe für das Betriebskapital zur Wiederaufnahme der laufenden Tätigkeit in Form eines Pauschalbetrags
  2. b) Zuschüsse (Grant) für das Betriebskapital, für die Wiederaufnahme der laufenden Tätigkeit in Form einer Pauschale;
  3. c) Zuschüsse (Grant) für Investitionen in produktive Tätigkeiten;

im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1.301 / 2013, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 460/2020 (Artikel 67 Absatz 1 Buchstaben a und c)

 

Dauer des Schemas:

Die Regelung gilt ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens, Teil I bzw. vom 11. September, bis zum 31. Dezember 2020. Die Empfänger der staatlichen Beihilfen müssen bis zum 30. Oktober 2020 einen Finanzierungsantrag einreichen und die Finanzierungsverträge müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden.

 

Um von den im Rahmen des staatlichen Systems gewährten Mitteln zu profitieren, müssen die Begünstigten sowohl die allgemeinen Zulassungsbedingungen als auch die für jede Form staatlicher Beihilfen spezifischen Bedingungen, gemäß Verordnung vorgesehen, erfüllen.  In der Verordnung sind auch das Budget für jedes System und die Höchstwerte, die jedem Begünstigten gewährt werden können, sowie die Kategorien von Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen jedes staatlichen Beihilfesystems erworben werden können, festgelegt.

 

 

 

Nach Angaben des Ministers für europäischen Fonds wird MEEMA (Ministerium für Energiewirtschaft und Geschäftsumfeld) nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags mit MFE (Ministerium für europäische Fonds), zusammen mit dem Speziell Telekommunikations Service, diejenige Plattform starten, auf die sich die IMMs zwecks Einreichung von Projekten, registrieren können. Die Art und Weise, wie die rumänischen Unternehmer Zugang zu den europäischen Finanzmitteln erhalten können, wird im nächsten Zeitintervall auch von MEEMA, in Eigenschaft als Verwalter des staatlichen Beihilfesystems, mitgeteilt.