TÄGLICHES AUFENTHALTGELD

Gemäß Regierungs-Erlass (HG) Nr. 714/2018 wird der Wert des ab dem 1. Januar 2019 gewährten Aufenthaltgelds von 17 auf 20 Lei erhöht.

               Die, an einem Ort in einer Entfernung von mehr als 50 km von dem Ort, an dem sie ihren ständigen Arbeitsplatz hat, delegierte Person, welche am Ende des Arbeitstages nicht zurückkehren kann, erhält eine tägliche Delegationszulage, zusammensetzt aus:

 

  • eine Delegationszulage in Höhe von 20 Lei / Tag
  • eine Unterbringungsbeihilfe in Höhe von 230 Lei / Tag, bis zu der die Unterbringungskosten gedeckt werden müssen

 

Wenn daher das Aufenthaltgeld für öffentliche Angestellte ab Januar 2019 von 17 auf 20 Lei erhöht wird, bedeutet dies, dass auch der nicht steuerpflichtige Betrag der Tagessätze, die Arbeitnehmern im privaten Sektor gewährt werden, erhöht wird.

Nach den neuen Bestimmungen erhöht sich der nicht steuerpflichtige Betrag des Aufenthaltgelds von 42,5 Lei pro Tag auf 50 Lei pro Tag bei privaten Arbeitgebern. Gemäß der Abgabenordnung beträgt der nicht steuerpflichtige Betrag des Aufenthaltgelds für Delegationen und Entsendungen im Inland das 2,5-fache des für öffentliche Angestellte festgelegten gesetzlichen Niveaus. Der Wert, der diesen Schwellenwert überschreitet, stellt das Gehaltseinkommen dar und wird gemäß der Abgabenordnung besteuert.