Erläuterungen zur internen Revision von TML

Gemäß Gesetz 162/2017 über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie über die Änderung einiger normativer Rechtsakte (mit nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen) sind die Unternehmen, deren Jahresabschluss der Abschlussprüfung unterliegt, verpflichtet, die Ausübung der internen Revision gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu organisieren und sicherzustellen.

Nach den Bestimmungen des Art. 160, Abs. (2) des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 organisieren die Unternehmen, deren Jahresabschluss gemäß dem Gesetz oder der Entscheidung der Aktionäre geprüft wird, die interne Revision gemäß den von der Kammer der Finanzprüfer des CAFR ausgearbeiteten Normen.

Nach den Bestimmungen des Art. 34 / Gesetz 82/1991 unterliegt der Jahresabschluss von juristischen Personen von öffentlichem Interesse einer Finanzprüfung, die von Wirtschaftsprüfern, zugelassenen natürlichen oder juristischen Personen in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bestimmungen gelten:

  • Untereinheiten ohne Rechtspersönlichkeit in Rumänien, die juristischen Personen mit Sitz im Ausland gehören, mit Ausnahme von Untereinheiten, die von Unternehmen mit Sitz in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums eröffnet wurden, sowie von Mutterunternehmen, die gemäß den Rechnungslegungsvorschriften zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind;
    • Jahresabschluss, der von den Unternehmen erstellt wurde, die diese Verpflichtung gemäß ihren spezifischen Rechtsvorschriften haben;
    • der zur Durchführung der Fusions-, Teilungs- oder Liquidationsvorgänge erstellten Jahresabschluss, wenn die jeweiligen Personen zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet sind.

Gemäß Pkt. 563 Absatz (1) aus den Rechnungslegungsvorschriften werden die Jahresabschlüsse mittlerer und großer Unternehmen sowie nationaler Unternehmen /, Unternehmen mit vollem oder mehrheitlichem Staatskapital und autonomen Versorgungsunternehmen von einem oder mehreren Abschlussprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft

Zu Absatz (2) wird erwähnt, dass die Unternehmen, die zum Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten, ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden:

  1. a) Bilanzsumme: 16.000.000 Lei;
  2. b) Nettoumsatz: 32.000.000 Lei;
  3. c) die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr: 50.

Die Prüfungspflicht für in diesem Absatz genannte Unternehmen gilt, wenn sie diese Grenzen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten.

Darüber hinaus sind die jeweiligen Unternehmen von der Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit, wenn die Grenzen von zwei der drei genannten Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden.

Interne Revision:

In Rumänien wird die interne Revision gemäß den von der Rechnungsprüfungskammer (CAFR) ausgearbeiteten Normen durchgeführt.

Gemäß Art. 23 Dringlichkeitsverordnung (OUG) Nr. 75/1999 über die Finanzprüfungstätigkeit – neu veröffentlicht, mit nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen müssen die Personen, die für die Organisation der internen Revisionstätigkeit, die Koordinierung der Arbeiten / Verpflichtungen und die Befugnis zur Unterzeichnung der internen Revisionsberichte befugt sind, die Qualität des Wirtschaftsprüfers haben

Gemäß den Bestimmungen der von CAFR ausgearbeiteten Normen für die interne Revision ist die interne Revision eine unabhängige und objektive Tätigkeit, die einem Unternehmen eine Sicherheit hinsichtlich des Grads der Kontrolle über die Geschäftstätigkeit gibt, es zur Verbesserung seiner Geschäftstätigkeit anleitet und zur Wertschöpfung beiträgt. .

Die interne Revision hilft dieser Organisation, ihre Ziele zu erreichen, indem sie durch einen systematischen und methodischen Ansatz ihre Prozesse des Risikomanagements, der Kontrolle und der Steuerung der Organisation bewertet und Vorschläge zur Stärkung ihrer Wirksamkeit macht.

Interne Revision ist die Aktivität der objektiven Prüfung aller Aktivitäten einer Organisation, um eine unabhängige Bewertung des Risikomanagements, der Kontrolle und ihrer Managementprozesse zu ermöglichen.

Es kann sowohl von Personen innerhalb der betreffenden Gesellschaft als auch von Personen außerhalb der Gesellschaft ausgeübt werden

Die interne Revision zielt:

  • um zu überprüfen, ob die Tätigkeit der Organisation ihren Richtlinien, Programmen und ihrem Management gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
    • zu bewerten, wie angemessen die vom Management der wirtschaftlichen Einheit angeordneten finanziellen und nichtfinanziellen Kontrollen sind und ob und in welchem Umfang sie angewendet werden, um die Effizienz der Tätigkeit der Organisation zu steigern;
    • zu bewerten, wie angemessen die finanziellen und nicht finanziellen Informationen sind, die dem Management der wirtschaftlichen Einheit zur Verfügung gestellt werden, um die Realitäten der jeweiligen Organisation zu kennen;
    • zum Schutz des bilanziellen und außerbilanziellen Vermögens der Organisation und zur Ermittlung von Methoden zur Verhinderung von Betrug und Verlust jeglicher Art.

 

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Gesetz Nr. 162/2017 zwar die Verpflichtung zur Organisation und Sicherstellung der Ausübung der internen Revision vorsieht, das Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990, das Rechnungslegungsgesetz 82/1991 und weder OUG 75/1999 sehen Sanktionen für die Organisation dieser Art von Aktivitäten vor

Stattdessen sieht das Gesetz Nr. 672/2002 über die interne öffentliche Revision Sanktionen für öffentliche Unternehmen vor.