Nicht jedes berufsbedingte Risiko führt zu einem Ereignis, das der Arbeitsaufsichtsbehörde gemeldet werden muss. Ein erheblicher Teil der Beschäftigten in Büros, Callcentern oder Verwaltungsabteilungen entwickelt im Laufe der Jahre körperliche Beschwerden, die nicht durch einen Unfall, sondern durch die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes verursacht werden: ein zu niedrig positionierter Bildschirm, ein ungeeigneter Stuhl oder eine Körperhaltung, die stundenlang vor dem Bildschirm beibehalten wird.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Der Regierungsbeschluss Nr. 1028/2006 über die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten regelt genau diese Art von Risiko, die im Vergleich zu den offensichtlicheren Gefahren in der Produktion oder auf Baustellen häufig übersehen wird. Die Rechtsvorschrift legt Pflichten für jeden Arbeitgeber fest, dessen Beschäftigte Bildschirmgeräte regelmäßig und während eines wesentlichen Teils ihrer normalen Arbeitszeit nutzen.
Die erste Verpflichtung besteht in der Beurteilung der Arbeitsplätze, um die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen für die Beschäftigten zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf Risiken für das Sehvermögen, körperliche Belastungen und die psychische Beanspruchung. Der Bildschirm muss gut erkennbare Zeichen in angemessener Größe darstellen und ein stabiles Bild ohne Flimmern oder andere Instabilitäten aufweisen. Die Beleuchtungsstärke sowie der Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung müssen so angepasst sein, dass sowohl Spiegelungen als auch übermäßige Blendung vermieden werden.
Ebenso wichtig sind die Anforderungen an die Arbeitsumgebung: Die Reduzierung jeglicher Strahlung – mit Ausnahme des sichtbaren Lichtspektrums – auf ein vernachlässigbares Maß, die Vermeidung von Wärmebelastungen durch Arbeitsmittel sowie die Aufrechterhaltung einer angemessenen Luftfeuchtigkeit. Der gesamte Arbeitsplatz – einschließlich Tastatur, Stuhl und Schreibtisch – muss dem Beschäftigten eine komfortable Körperhaltung ermöglichen, ohne den Nacken, die Schultern oder den Rücken unnötig zu belasten.
Die wohl am häufigsten vernachlässigte Verpflichtung nach dem Regierungsbeschluss Nr. 1028/2006 besteht darin, die Arbeit so zu organisieren, dass die tägliche Bildschirmarbeit regelmäßig durch Pausen oder durch einen Wechsel der Tätigkeit unterbrochen wird. Dabei handelt es sich nicht lediglich um eine allgemeine Empfehlung, „Pausen einzulegen“, sondern um eine organisatorische Verpflichtung, die berücksichtigt, dass eine kontinuierliche Bildschirmarbeit ohne Unterbrechung zu visueller Ermüdung und einer zunehmenden Muskelbelastung führt.
Die Folgen einer Missachtung dieser Anforderungen treten nicht von heute auf morgen auf. Nackenschmerzen, das Karpaltunnelsyndrom, chronische Augenbelastung oder Rückenschmerzen infolge eines ungeeigneten Stuhls entwickeln sich schrittweise, und ihr Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz wird oft erst deutlich, wenn die gesundheitlichen Beschwerden bereits dauerhaft bestehen. Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall gibt es hier keinen klaren Zeitpunkt des Schadenseintritts. Deshalb sind Prävention, die Beurteilung der Arbeitsplätze, eine geeignete Ausstattung sowie die organisatorische Planung regelmäßiger Pausen die einzigen wirklich wirksamen Maßnahmen.
Die Ergonomie eines Arbeitsplatzes ist daher keine Frage des Komforts, sondern der langfristigen Gesundheit. Ein falsch eingestellter Schreibtisch oder ein ungünstig positionierter Bildschirm verursacht zwar keinen Vorfall, der in einem Unfallbericht erscheint, doch die kumulativen Auswirkungen auf die Wirbelsäule, das Sehvermögen und die Gelenke eines Beschäftigten sind ebenso real wie die jedes anderen beruflichen Risikos.
