Änderungen der staatlichen Beihilferegelung für Kompostierungsanlagen
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Das rumänische Ministerium für Umwelt, Wasser und Wälder hat die staatliche Beihilferegelung für Kompostierungsanlagen geändert, die im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) finanziert wird. Die neuen Bestimmungen wurden durch die Verordnung Nr. 1332/2026 eingeführt, die im Amtsblatt Nr. 537 vom 30. Juni 2026 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft trat.
Mit der Verordnung wird die ursprünglich durch Verordnung Nr. 620/2024 genehmigte Beihilferegelung angepasst, deren Ziel die Förderung von Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Kompost aus Stallmist und anderen kompostierbaren Abfällen ist.
Neue Fristen
Die wichtigste Änderung betrifft die Verlängerung der Laufzeit der Förderregelung.
Nach den neuen Bestimmungen gilt:
- die staatliche Beihilferegelung für Kompostierungsanlagen bleibt bis zum 31. Juli 2026 gültig;
- die Laufzeit kann verlängert werden, sofern das europäische Recht dies zulässt;
- Auszahlungen an die Begünstigten können bis zum 31. August 2026 erfolgen.
Mit diesen Änderungen wird Artikel 11 der Beihilferegelung angepasst und den Begünstigten zusätzliche Zeit für den Abschluss der administrativen und finanziellen Schritte ihrer Projekte eingeräumt.
Bedeutung der Änderungen für die Begünstigten
Die verlängerten Fristen schaffen mehr Flexibilität für Unternehmen und Einrichtungen, die Investitionen in die Infrastruktur zur Kompostproduktion umsetzen. Gleichzeitig erhalten die Behörden mehr Zeit, Förderanträge zu bearbeiten und Zahlungen im Rahmen des Programms abzuwickeln.
Die Beihilferegelung bleibt auf Investitionen ausgerichtet, die zur Verwertung von Stallmist und anderen kompostierbaren Abfällen beitragen und damit die Ziele der Kreislaufwirtschaft sowie einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) unterstützen.
Unternehmen, die eine Förderung beantragen möchten, sollten mögliche Entscheidungen über eine weitere Verlängerung der Regelung verfolgen und sicherstellen, dass sie sämtliche Anforderungen der Beihilferegelung sowie der geltenden Förderrichtlinien erfüllen.
