Eine ungeprüfte elektrische Anlage kann im Laufe der Zeit zu einer erheblichen Gefahrenquelle werden. Sie kann Brände, Stromschläge, Geräteausfälle oder Betriebsunterbrechungen verursachen. Daher sollte die Prüfung elektrischer Anlagen nicht als bloße Formalität, sondern als echte Präventionsmaßnahme behandelt werden.
In Rumänien legt die Norm I7-2011 die Anforderungen an die Planung, Ausführung, den Betrieb und die Prüfung von elektrischen Anlagen in Gebäuden fest.
Erstprüfung
Jede neue, erweiterte oder geänderte elektrische Anlage muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
Diese Prüfung dient der Bestätigung, dass die Anlage ordnungsgemäß ausgeführt wurde und sicher genutzt werden kann. Es wird unter anderem geprüft, ob die Anlage dem Projekt entspricht, ob die Betriebsmittel richtig ausgewählt und montiert sind, ob die Stromkreise gekennzeichnet sind, ob ein Schutz gegen elektrischen Schlag vorhanden ist und ob das Erdungssystem angemessen ist.
Wiederkehrende Prüfung
Nach der Inbetriebnahme muss die elektrische Anlage regelmäßig geprüft werden, da im Laufe der Zeit Verschleiß, lose Kontakte, beschädigte Isolierungen, fehlerhafte Schutzvorrichtungen oder überlastete Stromkreise auftreten können.
Regelmäßige Prüfungen dienen dem Nachweis, dass die Anlage sicher bleibt und die Schutzvorrichtungen im Fehlerfall ordnungsgemäß funktionieren.
Was wird regelmäßig geprüft?
Je nach Art der Prüfung umfassen die Hauptkontrollen Folgendes:
- Den Erdungspunkt und den Ausbreitungswiderstand.
- Die Funktion von Sicherungen, Leitungsschutzschaltern und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
- Den Isolationswiderstand.
- Den Durchgang des Schutzleiters.
- Den Zustand von Kabeln, Steckdosen, Verteilerkästen und Gehäusen.
- Den Potentialausgleich.
- Den Zustand der künstlichen Erder, falls zutreffend.
Einige Prüfungen werden jährlich durchgeführt, andere alle 2 oder 5 Jahre, abhängig von den Anforderungen der Norm und der Art der Anlage.
Wer darf die Prüfungen durchführen?
Die Prüfungen müssen von qualifizierten und kompetenten Personen mit geeigneten und messtechnisch überprüften (kalibrierten) Messgeräten durchgeführt werden. Eine informelle Sichtprüfung reicht nicht aus, insbesondere wenn es sich um Arbeitsstätten, Gewerbegebäude oder Bereiche mit dauerhaft genutzten elektrischen Betriebsmitteln handelt.
Der Prüfbericht
Abschließend wird ein Prüfbericht erstellt, in dem die geprüften Anlagen, die Messwerte, eventuelle Mängel und empfohlene Maßnahmen festgehalten werden.
Wird ein Mangel mit unmittelbarer Gefahr festgestellt, muss der betroffene Stromkreis oder das Gerät bis zur Behebung freigeschaltet (stromlos gemacht) werden.
