Im Amtsblatt Rumäniens Nr. 474 vom 5. Juni 2026 wurde die Verordnung Nr. 638 vom 21. Mai 2026 des Ministeriums für Arbeit, Familie, Jugend und soziale Solidarität veröffentlicht. Sie regelt die Methodik für die Auswahl und Finanzierung von Projekten im Bereich des Schutzes von Menschen mit Behinderungen für das laufende Jahr.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Der neue Finanzierungsrahmen basiert auf einem soliden gesetzlichen Fundament, darunter das Gesetz Nr. 448/2006 über den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen gemäß Regierungsbeschluss Nr. 268/2007 sowie das Gesetz Nr. 350/2005 über nicht rückzahlbare öffentliche Fördermittel für gemeinnützige Tätigkeiten.
Die Methodik ist zudem unmittelbar an die Ziele der nationalen Strategie „Ein gerechtes Rumänien“ 2022–2027 sowie an nationale Programme zur Deinstitutionalisierung erwachsener Menschen mit Behinderungen angepasst.
Ziel der aus dem Staatshaushalt finanzierten Maßnahmen ist die direkte Verbesserung der Lebensqualität der Begünstigten unter Einhaltung der Verpflichtungen Rumäniens aus der UN-Behindertenrechtskonvention, ratifiziert durch Gesetz Nr. 221/2010.
Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich des Schutzes von Menschen mit Behinderungen tätig sind, können diese öffentlichen Mittel beantragen und Projekte entweder eigenständig oder gemeinsam mit Partnerorganisationen umsetzen. Eine wichtige Vorgabe sieht vor, dass jeder Antragsteller beziehungsweise Partner nur ein Projekt im Rahmen dieses Förderaufrufs einreichen darf.
Die Finanzierung konzentriert sich auf zwei zentrale Ziele: die Verbesserung des Zugangs zu Bildungs-, Kultur- und Sportaktivitäten zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit des physischen, kommunikativen und informationellen Umfelds.
Das Auswahlverfahren erfolgt ausschließlich über ein öffentliches Projektvergabeverfahren, das von der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (ANPD) nach Genehmigung des Budgets organisiert wird. Die Behörde ist verpflichtet, sämtliche Antragsunterlagen und den Leitfaden für Antragsteller auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Projektanträge sind ausschließlich als eingescannte PDF-Dokumente mit elektronischer Signatur an die offizielle E-Mail-Adresse der Behörde zu übermitteln.
Die Einreichungsfrist beträgt mindestens 30 Kalendertage ab Veröffentlichung des Förderaufrufs und kann in begründeten Ausnahmefällen auf mindestens 15 Tage verkürzt werden. Um einen echten Wettbewerb sicherzustellen, wird das Verfahren wiederholt, wenn nur ein Teilnehmer vorhanden ist. Eine Förderung eines einzelnen Bewerbers ist erst nach einer zweiten Auswahlrunde möglich.
Aus finanzieller Sicht müssen die antragstellenden Organisationen einen Eigenanteil von mindestens 2 % der beantragten förderfähigen Kosten leisten.
Sämtliche Finanzangebote sind verbindlich in rumänischen Lei anzugeben. Das Budget bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. Die technische und finanzielle Bewertung erfolgt durch eine spezielle Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Einreichungsfrist. Gegen die vorläufigen Ergebnisse können innerhalb von sieben Kalendertagen Beschwerden eingereicht werden.
Zur Gewährleistung der Transparenz werden die unterzeichneten Verträge innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss im Amtsblatt Rumäniens, Teil VI, veröffentlicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach Genehmigung des Abschlussberichts und der Nachweisdokumente. Jede Vermutung oder Feststellung einer zweckwidrigen Mittelverwendung führt zur Aussetzung der Finanzierung, zur Vertragsbeendigung sowie zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Beträge.
Auswahlverfahren und förderfähige Aktivitäten
Die Vergabe nicht rückzahlbarer Fördermittel erfolgt unter strengen Anforderungen an Transparenz und Rechtmäßigkeit ausschließlich im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens.
Über den von der Behördenleitung genehmigten Leitfaden für Antragsteller legt die Förderbehörde die Regeln für den gesamten Prozess fest – von der Veröffentlichung des Jahresprogramms und des Förderaufrufs bis zur elektronischen Einreichung der Unterlagen.
Jede interessierte Organisation hat das Recht, Erläuterungen zu den Antragsunterlagen anzufordern. Die Behörde muss spätestens vier Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist antworten, sofern die Anfrage mindestens sechs Tage vorher eingegangen ist. Änderungen seitens der Behörde werden öffentlich durch ein Korrekturdokument bekannt gemacht.
Die Förderung konzentriert sich auf Projekte mit messbarem und nachweisbarem Nutzen für die Lebensqualität der Begünstigten. Die Wirkung wird anhand definierter Indikatoren und verpflichtender Evaluierungsfragebögen bewertet.
Förderfähig sind insbesondere:
a) berufliche Weiterbildung und Entwicklung digitaler, sozialer und selbstständigkeitsfördernder Kompetenzen;
b) kulturelle, sportliche und Bildungsaktivitäten einschließlich der Anschaffung angepasster Ausrüstung und der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen;
c) angepasste Bildungsworkshops (IT, Persönlichkeitsentwicklung, Finanzbildung, Gesundheit, Rumänische Gebärdensprache, Kommunikationssysteme für taubblinde Menschen usw.);
d) barrierefreie Kulturveranstaltungen (Theateraufführungen, Filme usw.) gemäß Gesetz Nr. 448/2006;
e) Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Informationsumfelds (Webseiten, Online-Plattformen, mobile Anwendungen usw.);
f) Informations-, Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Barrieren und Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen und Informationen;
g) Workshops, Treffen, Konferenzen und Debatten zur Förderung der physischen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Methodik ist die Förderung der Barrierefreiheit im digitalen und physischen Umfeld durch die Entwicklung von Webseiten, mobilen Anwendungen und Online-Plattformen für Menschen mit Behinderungen.
Darüber hinaus werden Bildungsworkshops zur Rumänischen Gebärdensprache und zu Kommunikationssystemen für taubblinde Menschen, barrierefreie Kulturveranstaltungen gemäß Gesetz Nr. 448/2006 sowie Informationskampagnen, Workshops und öffentliche Debatten zur Beseitigung sozialer und physischer Barrieren finanziert.
