ANAF-Anordnung Nr. 1.020/2026 aktualisiert das Verfahren zur Organisation und Eintragung in das verpflichtende RO-e-Factura-Register und ändert das Formular 082, das für die Eintragung in das Register bzw. die Löschung aus dem Register verwendet wird. Die Anordnung wurde im Amtsblatt Nr. 706 vom 25. August 2026 veröffentlicht.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Wer die Eintragung beantragen muss
Die Änderungen betreffen unter anderem gemeinnützige Einrichtungen, die nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind. Zu dieser Kategorie gehören Vereine und Stiftungen, andere Vereine ohne Erwerbs- oder Vermögenszweck, politische Parteien und Religionsgemeinschaften.
Für Einrichtungen, die der Eintragungspflicht unterliegen, erfolgt der Antrag elektronisch über das Formular 082. Nach dem Verfahren wird die Eintragung in das Register innerhalb von drei Arbeitstagen nach Übermittlung des Antrags vorgenommen.
Einrichtungen, die zuvor im optionalen RO-e-Factura-Register eingetragen waren, können unter den im Verfahren vorgesehenen Voraussetzungen ohne Einreichung eines neuen Antrags in das verpflichtende Register übertragen werden.
Wie die Löschung aus dem Register erfolgt
Die Anordnung regelt auch die Löschung aus dem Register für bestimmte Kategorien, die nicht dauerhaft zur Nutzung des Systems verpflichtet sind. Der Antrag wird ebenfalls über das Formular 082 übermittelt. Die Löschung wird ab dem ersten Tag des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag übermittelt wurde.
Das Verfahren gilt unter anderem für bestimmte natürliche Personen, die als Landwirte tätig sind und die Sonderregelung für Landwirte in Anspruch nehmen.
Überprüfung des Registerstatus
Die Informationen im verpflichtenden RO-e-Factura-Register können öffentlich über die ANAF eingesehen werden. Das aktualisierte Verfahren sieht außerdem die Bereitstellung von Daten über Webservices vor, um den Status der eingetragenen Einrichtungen überprüfen zu können.
Für Steuerpflichtige kann die Überprüfung des Status von Geschäftspartnern dazu beitragen, die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung korrekt einzuhalten und administrative Fehler zu vermeiden.
