CASS für nichtansässige Rentner – neue Regelungen zur Krankenversicherungsbeitragspflicht

Durch [CNAS-Verordnung Nr. 751/2026], veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 404 vom 13. Mai 2026, haben die Behörden das Verfahren für Rentner des rumänischen öffentlichen Rentensystems festgelegt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Rumäniens haben. Die Regelung präzisiert, wie die Verpflichtung zur Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags (CASS) auf Renteneinkünfte aus Rumänien bestimmt wird.

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Die unmittelbare Auswirkung für nichtansässige Rentner ist die Einführung eines verpflichtenden Verwaltungsverfahrens zur Überprüfung des Krankenversicherungsstatus im Wohnsitzstaat. Die territorialen Rentenkassen übermitteln den Begünstigten unmittelbar nach Erlass des Rentenbescheids Mitteilungen, wenn die Einkünfte den in [Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch] vorgesehenen Schwellenwert überschreiten.

Für Rentner mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, im Vereinigten Königreich oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann die Verpflichtung zur Zahlung von CASS in Rumänien entfallen, sofern die betreffende Person nachweist, dass sie bereits im öffentlichen Gesundheitssystem des Aufenthaltsstaates versichert ist. Die Befreiung gilt nicht automatisch. Der Begünstigte muss dieses Recht ausdrücklich beantragen und Nachweise über die ausländische Krankenversicherung vorlegen.

Liegt kein Nachweis einer Versicherung in einem anderen Staat vor, wird der Beitrag zum nationalen einheitlichen Krankenversicherungsfonds für den Teil der Rente fällig, der den geltenden steuerlichen Schwellenwert überschreitet.

Dieselben Regelungen gelten auch für Staaten, mit denen Rumänien bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, die Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft umfassen. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Rentner mit Wohnsitz in der Türkei, bei denen die Verpflichtung zur Zahlung von CASS in Rumänien unabhängig vom Bestehen einer lokalen Krankenversicherung direkt Anwendung findet.

Aus administrativer und steuerlicher Sicht wird die unterstützende Dokumentation wesentlich. Die CNAS akzeptiert europäische Bescheinigungen und spezifische internationale Formulare, darunter die Dokumente A1, E104 oder S041, die zur Bestätigung der anwendbaren Rechtsvorschriften und Versicherungszeiten genutzt werden.