Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Steuerstruktur multinationaler Konzerne bestehen in der Einführung einer Verpflichtung zur Überwachung und Anpassung der effektiven Steuerquote auf Jurisdiktionsebene mit einer Mindestschwelle von 15 %. Dadurch verlagert sich die Steueranalyse von der lokalen Compliance hin zur globalen Konsolidierung.
Das Pillar-2-Regime, eingeführt durch die EU-Richtlinie 2022/2523 und in Rumänien durch Gesetz Nr. 431/2023 umgesetzt, ist Teil des OECD-Rahmens zur globalen Mindestbesteuerung. Es gilt für Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR in mindestens zwei Jahren des Referenzzeitraums.
Das Gesetz Nr. 431/2023 führt einen nationalen Ergänzungssteuermechanismus ein, durch den Differenzen unterhalb der 15 %-Schwelle direkt in Rumänien erhoben werden, sofern lokale Einheiten unterbesteuert sind.
Berechnungsmechanismus und steuerliche Wirkung
Die effektive Steuerquote wird auf Jurisdiktionsebene als Verhältnis bestimmt zwischen:
- angepassten erfassten Steuern
- qualifiziertem Nettogewinn
Liegt das Ergebnis unter 15 %, wird die Ergänzungssteuer ausgelöst.
Aus Sicht der Steuerkontrolle entsteht dadurch eine zusätzliche Rechenschicht zwischen lokaler Buchhaltung und GloBE-Anpassungen, über die klassische Körperschaftsteuer hinaus.
Übergangsregime und Ausnahmen
Schutzmechanismen auf Basis der CbCR-Berichterstattung können zu einer Nullbesteuerung der Ergänzungssteuer führen, wenn folgende Tests erfüllt sind:
- De-minimis-Test
- vereinfachter Effektivsteuersatz-Test
- Routinegewinn-Test
Diese Mechanismen reduzieren die Komplexität vorübergehend, beseitigen jedoch nicht die Analysepflicht.
Compliance-Kalender und operative Unsicherheiten
Für das Geschäftsjahr 2024 gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2026 (18 Monate nach Geschäftsjahresende) für Meldung und Zahlung, was ein erweitertes Implementierungsfenster schafft.
Allerdings bestehen weiterhin regulatorische Lücken:
- fehlende vollständige Durchführungsbestimmungen
- fehlendes endgültiges Meldeformular für die nationale Ergänzungssteuer
Dies erhöht das Risiko unterschiedlicher Auslegungen auf Konzernebene.
Organisatorische und datenbezogene Auswirkungen
Für rumänische Gesellschaften innerhalb betroffener Gruppen ist die Verpflichtung nicht nur steuerlich, sondern auch datengetrieben:
- Erhebung von GloBE-adjustierten Finanzdaten
- Abstimmung zwischen IFRS/Local GAAP und Pillar-2-Regeln
- Konzernweite Datenkonsolidierung
Die Komplexität steigt insbesondere bei Strukturen mit mehreren lokalen Einheiten deutlich an.
Steuer-Governance und Benennung der berichtenden Einheit
Konzerne mit mehreren rumänischen Einheiten können die Mitteilung N408 einreichen, um eine verantwortliche Einheit für die lokale Compliance zu benennen. Die Frist für das Geschäftsjahr 2024 endet am 31.12.2025.
Diese Option zentralisiert die Berichts- und Zahlungspflichten auf nationaler Ebene und reduziert die administrative Fragmentierung.
