Die Übertragung von Anteilen innerhalb von GmbHs (SRLs) ist jetzt streng geregelt, um die Umgehung von Steuerverpflichtungen durch fiktive Zessionen oder Mittelsmänner („Strohpersonen“) zu verhindern. Die Regierungsnotverordnung Nr. 13/2026 erweitert die Bedingungen der Geltung gegenüber ANAF, sodass jede Übertragung, unabhängig vom Beteiligungsprozentsatz oder dem Status des Gesellschafters, der steuerlichen Kontrolle unterliegt.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Phasen des Anteilsübertragungsprozesses
- Vorbereitende Phase – Geltung gegenüber ANAF
Damit die Übertragung gegenüber ANAF wirksam ist:
Benachrichtigung an ANAF:
Innerhalb von 15 Tagen nach der Übertragung müssen der Zedent, der Zessionar oder die Gesellschaft einreichen:
- Die Abtretungsurkunde der Anteile;
- Die aktualisierte Satzung mit den Daten der neuen Gesellschafter.
Garantien für Steuerschulden (nur für GmbHs mit offenen Verpflichtungen):
- Einrichtung von Garantien, die die Beträge im Steuerbescheinigungsnachweis (CAF) abdecken;
- Genehmigung der Garantien durch ANAF einholen.
Akzeptierte Formen von Garantien: separates Konto bei der Staatskasse, Garantiebrief, Versicherungspolice, Hypothek oder Pfand.
Rückerstattung: Wenn die Schulden innerhalb von 60 Tagen nach Eintragung bei ONRC beglichen werden, werden die Garantien zurückgegeben; andernfalls kann ANAF diese vollstrecken.
GmbHs ohne Steuerschulden müssen lediglich ANAF benachrichtigen.
- Eintragung beim ONRC
Nach der vorbereitenden Phase muss die beim ONRC eingereichte Unterlage Folgendes enthalten:
- Nachweis der Benachrichtigung an ANAF und gegebenenfalls Genehmigung der Garantien;
- Antragsformular für die Eintragung;
- Aktualisierte Satzung;
- Beschluss des Alleingesellschafters / der Gesellschafterversammlung (GMS);
- Abtretungsvertrag (falls nicht Teil des GMS-Beschlusses);
- Kopien der Identitätsdokumente der Gesellschafter;
- Gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen (z. B. wirtschaftlich Berechtigter, Steuerbescheinigung für ausländische Gesellschafter);
- Nachweis der Zahlung für die Veröffentlichung des GMS-Beschlusses im Amtsblatt.
Hinweis: ONRC kann je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen anfordern.
Wirkungen
- Nach Genehmigung des Antrags werden die Anteilsübertragung und die aktualisierte Satzung im Handelsregister eingetragen.
- Die Übertragung wird gegenüber ANAF und Dritten wirksam.
