Finanzielle Anreize für die Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferien

Rechtsrahmen:

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Die Nationale Arbeitsagentur (ANOFM) erinnert Arbeitgeber daran, dass sie einen monatlichen finanziellen Anreiz für die Beschäftigung von Schülern oder Studenten während der Schulferien erhalten können. Dieser Anreiz beträgt 50 % des Sozialen Bezugsindikators (ISR).

Im Jahr 2025 bleibt der ISR bei 660 RON (laut Eilverordnung Nr. 156/2024), sodass Arbeitgeber 330 RON/Monat je beschäftigtem Schüler oder Studenten erhalten können.

Bedingungen für den Anspruch:

Arbeitgeber können den Anreiz erhalten, wenn sie:

  1. Einen befristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit) oder einen Zeitarbeitsvertrag abschließen, dessen Dauer die Ferienzeit nicht überschreitet;
  2. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung mit der lokalen Arbeitsagentur (AJOFM) abschließen;
  3. Der Anreiz wird für maximal 60 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro Person gewährt;
  4. Die Differenz zwischen dem Anreiz (330 RON) und dem tatsächlichen Gehalt trägt der Arbeitgeber selbst.

Ausschlüsse:

Nicht antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die:

  • Schüler/Studenten vor Beginn der Ferien beschäftigen (laut Bildungskalender);
  • den Anreiz bereits für 60 Tage für dieselbe Person im laufenden Jahr erhalten haben.

Besonderheiten bei Jugendlichen (15–18 Jahre):

Laut Arbeitsgesetzbuch und HG Nr. 600/2007:

  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern arbeiten, sofern die Tätigkeit nicht ihre Gesundheit, Entwicklung oder Ausbildung beeinträchtigt.
  • Arbeitszeitbeschränkungen:
    • max. 6 Std./Tag, 30 Std./Woche;
    • Keine Überstunden erlaubt;
    • Nachtschicht (20:00–6:00 Uhr) verboten;
    • Mind. 14 Stunden tägliche Ruhezeit;
    • 30 Minuten Mittagspause bei Arbeit über 4,5 Stunden;
    • Mind. 3 zusätzliche Urlaubstage jährlich;
    • Arbeit möglichst in den Schulferien einplanen.

Weitere Beschäftigungsformen:

  • Jugendliche (15–18 Jahre) dürfen als Tagelöhner arbeiten, wenn ihre Tätigkeit ihrem Entwicklungsstand entspricht;
  • Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne oder mit unzureichender Qualifikation Berufsbildungsverträge abschließen.

Strafen:

Die rechtswidrige Beschäftigung Minderjähriger oder deren Einsatz für verbotene Tätigkeiten stellt eine Straftat dar und wird mit:

  • **3 Monaten