Dividenden-Einkünfte – Erklärungspflichten in der einheitlichen Steuererklärung (Fallbeispiel)

Sachverhalt:

Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft erzielt im Jahr 2024 Dividenden in Höhe von 200.000 RON. Er ist zudem angestellt und hat über die am 25. Mai 2024 eingereichte einheitliche Steuererklärung die Krankenversicherungsbeiträge (CASS) für das Jahr 2025 auf Basis von 24 Bruttomindestlöhnen geschätzt. Welche Sozialbeiträge sind bis spätestens 25. Mai 2025 zu erklären und zu zahlen?

Lösung:

  1. Einkommensteuer auf Dividenden

Für Dividenden mit Quellensteuer gilt: Die Einkommensteuer wird nicht in der einheitlichen Steuererklärung deklariert. Der Zahlungspflichtige (die Gesellschaft) übernimmt:

  • die Berechnung,
  • den Einbehalt,
  • die Erklärung und
  • die Abführung der Steuer.
  1. Krankenversicherungsbeitrag (CASS)

Laut Art. 170 des rumänischen Steuergesetzbuchs sind natürliche Personen, die Einkünfte aus den in Art. 155 Abs. (1) lit. c)-h) genannten Quellen erzielen (z. B. Dividenden), zur Zahlung des CASS verpflichtet, wenn die Gesamteinkünfte über dem Schwellenwert von 6 Bruttomindestlöhnen liegen.

In diesem Fall:

  • Gesamteinkünfte: 200.000 RON
  • Bruttomindestlohn zum 25. Mai 2024: 3.300 RON
  • Höchstschwelle (24 Mindestlöhne): 24 x 3.300 RON = 79.200 RON

Die Bemessungsgrundlage für den CASS beträgt somit 79.200 RON.

CASS = 10 % von 79.200 RON = 7.920 RON

Ausfüllen der einheitlichen Steuererklärung (Formular 212 – Frist: 25. Mai 2025):

Abschnitt I.3 – Angaben zu den geschuldeten Sozialbeiträgen

  • Unterabschnitt I.3.2 – Krankenversicherungsbeitrag (CASS)
  • Unterabschnitt I.3.2.2 – CASS für Einkünfte aus:
    • Kapitalanlagen (einschließlich Dividenden),
    • geistigem Eigentum,
    • Vermietung,
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten usw.

Folgende Angaben sind zu machen:

  • Ankreuzen: Ich habe Einkünfte mindestens in Höhe von 24 Bruttomindestlöhnen erzielt
  • 1.4 Einkünfte/Gewinne aus Investitionen: 200.000 RON
  • 2. Jährliche Bemessungsgrundlage für CASS: 79.200 RON
  • 3. Geschuldeter CASS: 7.920 RON
  • 5. Zusätzlich festgestellter Betrag: 7.920 RON (wenn nicht bereits 2024 im Voraus gezahlt)