Ergebnisse der Steuerprüfung, die bei einem Unternehmen mit der Tätigkeit „Bauarbeiten an Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Ergebnisse der Steuerprüfung, die bei einem Unternehmen mit der Tätigkeit „Bauarbeiten an Wohn- und Nichtwohngebäuden“ (CAEN 4120) für die Zeiträume:

01.07.2021-31.12.2021 – Einkommensteuer;

04.09.2020-31.10.2022 – Mehrwertsteuer;

13.07.2020-31.10.2022 – Lohn- und Einkommensteuer und Sozialbeiträge.

Durch Feststellungen der Steuerprüfungsstellen, wurden:

Es wurden Mängel sowohl bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage als auch bei der Berechnung und Erklärung der Körperschaftssteuer festgestellt, d.h. das geprüfte Unternehmen hat die in der Buchhaltung ausgewiesene Körperschaftssteuer nicht korrekt ermittelt und die abgerechnete Körperschaftssteuer fälschlicherweise um einen Gesamtbetrag von 90.780 Lei erhöht.

In Bezug auf die Mehrwertsteuer stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das geprüfte Unternehmen für den Zeitraum vom 04.09.2020 bis zum 31.10.2022 die zu zahlende und/oder erstattungsfähige Mehrwertsteuer nicht korrekt deklariert hatte, was zu einer zusätzlich zu zahlenden Differenz in Höhe von x Lei führte.

Bei der Analyse der Zahlungsaufstellungen und Buchhaltungsunterlagen stellte die Steueraufsichtsbehörde fest, dass das geprüfte Unternehmen für den Zeitraum 13.07.2020-30.06.2022 die Steuer auf Einkünfte aus Löhnen und Gehältern nicht berechnete und in der Buchhaltung nicht aufzeichnete und der territorialen Steuerbehörde nicht meldete, weil es Steueranreize für Arbeitnehmer im Bausektor auf der Grundlage der Bestimmungen von O.U.G. Nr. 114/2018 über die Festlegung bestimmter Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Investitionen und steuerlich-budgetären Maßnahmen, geändert durch O.U.G. Nr. 43/12.06.2019 und in Übereinstimmung mit Artikel 60, Punkt 5 in Verbindung mit Artikel 76 Absätze (1)-(3) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in der geänderten und ergänzten Fassung.

Die Haupttätigkeit von S.C. X S.R.L. bestand in der Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen in Form von Bau- und/oder Reparaturarbeiten für verschiedene im Mitgliedstaat X ansässige Begünstigte.

Daher hat die Steueraufsichtsbehörde die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuer auf die Einkünfte aus Löhnen und Gehältern nach der Anwendung des Steuergesetzbuchs der Beiträge und der Steuer auf die Einkünfte aus Löhnen und Gehältern neu berechnet, ohne die Erleichterungen im Bausektor zu gewähren, und für den Zeitraum Juli 2020-Juni 2022 zusätzliche Verpflichtungen festgelegt.“

 

Quelle: ANAF