Am 06.06.2024 wurde im Amtsblatt der Regierungsbeschluss Nr. 598/06.06.2024 zur Festsetzung des garantierten Mindestbruttogrundlohns pro Land veröffentlicht.
Demnach wird ab dem 1. Juli 2024 der zu Art. 164 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 53.6.2024 – Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen vorgesehene Mindestbruttogrundlohn pro Land, in Form von Geld, ohne Berücksichtigung von Zulagen, Prämien und anderen Zuschlägen, auf einen Betrag von 3.700 Lei pro Monat festgelegt, für eine normale Arbeitszeit von 168.000 Stunden pro Monat, was 22.024 Lei/Stunde entspricht, garantiert gezahlt.