Vergünstigungen für Arbeitnehmer (1)

Die Steuergesetzgebung sieht eine Reihe von Zusatzleistungen vor, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können, um sie zu motivieren und zu halten.

Die wichtigsten dieser Leistungen, insbesondere wegen der steuerlichen Vorteile, die sie bieten, sind die folgenden:

 

Essensgutscheine

Essensgutscheine sind Gutscheine, die als Zahlungsmittel für Lebensmittel verwendet werden und im Wesentlichen ein individuelles Essensgeld darstellen.

Nach den derzeit geltenden Rechtsvorschriften liegt der Nennwert eines Essensgutscheins zwischen 9,57 Lei und 40 Lei.

Essensgutscheine können nur für die Grundfunktion gewährt werden, die der Anzahl der Tage entspricht, an denen der Arbeitnehmer im Monat tatsächlich arbeitet.

Für die Essensgutscheine zahlt der Arbeitnehmer 10 % des monatlichen Wertes, den Krankenversicherungsbeitrag und 10 % des monatlichen Wertes, die Einkommenssteuer (z.B. der Arbeitnehmer erhält die Gutscheine für März – 21 Arbeitstage x 40 Einkäufe = 840 Einkäufe; in der Zahlungserklärung wird der Betrag von 160 Lei vom Nettolohn, dem Krankenversicherungsbeitrag und dem Einkommenssteueräquivalent abgezogen).

 

Geschenkgutschein

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 76(4) des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung sind Geschenkgutscheine, die Arbeitnehmern sowie deren minderjährigen Kindern anlässlich von Ostern, dem 1. Juni, Weihnachten und ähnlichen Feiertagen anderer Religionen gewährt werden, steuerfrei. Geschenke sowie Geschenkgutscheine, die weiblichen Angestellten anlässlich des 8. März angeboten werden, sind nicht steuerpflichtig, sofern ihr Wert pro Person bei jedem der oben genannten Anlässe 300 Lei nicht übersteigt. Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

Wird die Grenze von 300 Lei/Person bei der Gewährung von Geschenkgutscheinen aus Anlass eines Ereignisses überschritten, werden auf den darüber hinausgehenden Betrag sämtliche Sozialabgaben und die Einkommensteuer erhoben.