Gemäß der MF-Verfügung Nr. 410 vom 4. März 2024 über die Festlegung des indexierten Betrages, der in Form von Kulturgutscheinen für das erste Semester des Jahres 2024 zu gewähren ist, veröffentlicht in der M.O. am 29.04.2024, werden die folgenden Änderungen festgelegt:
Für das erste Semester des Jahres 2024 beträgt der Betrag, der monatlich bzw. gelegentlich in Form von Kulturgutscheinen zu gewähren ist, der gemäß den Bestimmungen des Artikels 33 der Methodischen Normen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertkarten, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1.045/2018, mit nachfolgenden Änderungen, festgelegt wurde, maximal 210 Lei/Monat bzw. maximal 430 Lei/Veranstaltung.
Der oben festgelegte Nennwert gilt auch für die ersten zwei Monate des zweiten Halbjahres 2024, d.h. August 2024 und September 2024.
Kulturgutscheine sind Wertgutscheine, die den Arbeitnehmern monatlich oder gelegentlich zur Bezahlung des Wertes von kulturellen Gütern und Dienstleistungen gewährt werden (Abonnements oder Eintrittskarten für Aufführungen, Konzerte, Filmvorführungen, Museen, Festivals, Messen und Ausstellungen, ständige oder Wanderausstellungen, Themenparks, auch für Kinder, Bücher, Schulbücher, Musikalben, Filme.
Die Kulturgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.