Im Amtsblatt, Teil I, Nr. 1041 vom 16. November 2023 wurde die Verordnung des Nationalen Instituts für Statistik (INS) Nr. 1539/2023 über die Intrastat-Schwellenwerte für die Erhebung von statistischen Informationen über den Intra-EU-Warenhandel im Jahr 2024 veröffentlicht.
Dem Dokument zufolge werden die folgenden Intrastat-Wertschwellen für die Erhebung statistischer Daten über den Intra-EU-Warenhandel für das Berichtsjahr 2024 genehmigt:
– 1.000.000 Lei für Sendungen von Waren;
– 1.000.000 Lei für Eingänge von Waren.
Wirtschaftsbeteiligte, die im Jahr 2023 Waren mit EU-Mitgliedstaaten gehandelt haben, deren jährlicher Wert, getrennt für die beiden Ströme, Versendungen bzw. Eingänge von Waren, den Wert der für das Jahr 2023 festgelegten Intrastat-Schwellenwerte übersteigt, müssen ab dem Berichtsmonat Januar 2024 statistische Intrastat-Meldungen ausfüllen und an das Nationale Institut für Statistik übermitteln.