Internship – Vertrag (2)

Der zwischen der aufnehmenden Einrichtung und dem Praktikanten geschlossene Vertrag muss dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt und in das von der städtischen Arbeitsagentur eingerichtete Register für Praktikumsverträge eingetragen werden. Dieses Register verhält sich ähnlich wie das Revisal für Arbeitnehmer mit individuellen Arbeitsverträgen (es wird auf der Grundlage eines Benutzers und eines Passworts betrieben, es werden Registrierungsfristen für neue Verträge und für die Änderung bestehender Verträge eingehalten usw.).

 

Der Praktikumsvertrag muss spätestens am Tag vor Beginn des Praktikums in schriftlicher Form und in rumänischer Sprache abgeschlossen werden. Die Verpflichtung, den Praktikumsvertrag in schriftlicher Form abzuschließen, liegt bei der aufnehmenden Einrichtung.

Die Höchstdauer des Praktikumsvertrags beträgt 6 Monate, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung. Der Praktikumsvertrag wird ausgesetzt, wenn der Praktikant wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit beurlaubt ist.

Nach Ablauf des Praktikumsvertrags können die Parteien vereinbaren, dass die Tätigkeit fortgesetzt wird, indem sie nach dem Gesetz einen individuellen Arbeitsvertrag abschließen.

 

Einrichtungen:

Aufnahmeorganisationen, die innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Praktikumsprogramms einen individuellen Arbeitsvertrag mit der Person, die das Praktikumsprogramm absolviert hat, abschließen, erhalten auf Antrag aus dem Budget der Arbeitslosenversicherung eine Beschäftigungsförderungsprämie in Höhe von 4.586 Lei für jede auf diese Weise beschäftigte Person, nachdem sie die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 24 Monaten erfüllt haben. Der Antrag muss innerhalb von höchstens 6 Monaten nach Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags bei der städtischen Arbeitsagentur eingereicht werden.

 

Achtung! Die Beschäftigungsförderungsprämie wird im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Mittel gewährt (es ist möglich, alle Bedingungen für die Gewährung der Beschäftigungsförderungsprämie zu erfüllen, aber aufgrund fehlender Mittel wird sie nicht an die Aufnahmeorganisationen gezahlt).

 

Rahmenmuster eines Internship-Vertrags:

 

INTERNSHIPVERTRAG abgeschlossen und unter der Nr. …../…….. in das allgemeine Register der Praktikumsverträge eingetragen

 

(A)Vertragspartnern

Gastgeberorganisation – juristische Person …………………….., mit Sitz in …………………, eingetragen im Handelsregister ………………………. unter der Nummer ………………., Steuernummer …………………….., Telefon …………………….., gesetzlich vertreten durch …………………………, als ………………………………………..

 

und

 

der Praktikant – Herr/Frau …………………………, wohnhaft in ………………………., …………………. nr. …, Bezirk/Sektor ……………………….., Inhaber des Personalausweises/Reisepasses Serie ………………… Nr. ……………, ausgestellt von ……………. am Datum von …………….., Personennummer …………………………

 

haben diesen Praktikumsvertrag unter den folgenden vereinbarten Bedingungen abgeschlossen.

 

(B)Vertragsgegenstand ……………………………….

 

(C) Die Laufzeit des Vertrags beträgt ……………. Monate, von ……….. bis ……………..

 

(D)Arbeitsort

Activitatea se desfasoara la ……………………….

 

(E) Aufgaben des Praktikanten *

______

* Die Aufgaben des Praktikanten sind im Praktikumsbogen, der dem Praktikumsvertrag beigefügt ist, festgelegt.

 

(F) Dauer der Arbeit

1) Die Arbeitszeit beträgt …………. Stunden/Tag, ………………. Stunden/Woche.

  1. die Verteilung der Arbeitsstunden ist wie folgt: …………….. (Stunden/Tag), …………. (Stunden/Woche).

Die Arbeitszeiten können gemäß dem Gesetz Nr. 176/2018 über Praktika geändert werden.

4) Überstunden sind verboten.

 

(G) Praktikumsvergütung

1.die monatliche Praktikumsvergütung beträgt ……………….. lei.

(2) Das Datum/die Daten, an dem/denen die Praktikumsvergütung gezahlt wird, ist/sind …………… .

 

(H)Besondere Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

(a) Schutzausrüstung …………………………………..;

  1. b) Arbeitsmittel …………………………………………;
  2. c) Gegenmittel …………………………………………..;
  3. d) schützende Ernährung ……………………………;
  4. e) sonstige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ……………………………………………… .

 

(I) Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Praktikant hat im Wesentlichen die folgenden Rechte:

  1. a) die Praktikumsvergütung von der Gasteinrichtung in der in diesem Praktikumsvertrag festgelegten Höhe zu erhalten;
  2. b) die Unterstützung und Koordination des von der aufnehmenden Einrichtung benannten Mentors in Anspruch zu nehmen;
  3. c) Zuweisung von Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich im Laufe des Praktikums schrittweise entwickeln kann;
  4. d) die für seine berufliche Ausbildung und die Verbesserung seiner praktischen Kenntnisse erforderlichen materiellen Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen;
  5. e) Zugang zu Informationen zu haben, die es ihm ermöglichen, seine Kenntnisse zu vertiefen und seine Fähigkeiten zu entwickeln;
  6. f) die für den Erwerb bzw. die Vertiefung praktischer Fähigkeiten und/oder Kompetenzen erforderliche Ausbildungszeit zu erhalten;
  7. g) gegebenenfalls an Fortbildungskursen der Aufnahmeorganisation teilzunehmen;
  8. h) eine objektive Bewertung zu erhalten;
  9. i) den Bewertungsbericht und die Praktikumsbescheinigung zu erhalten;
  10. j) den Bewertungsbericht anzufechten, wenn er mit dem Ergebnis der Bewertung nicht zufrieden ist.

 

(2) Der Praktikant ist vor allem für die folgenden Verpflichtungen verantwortlich:

  1. a) die Aufgaben zu erfüllen, die ihm von seinem/ihrem Betreuer im Rahmen der ausgeübten Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Praktikumsvertrags und des Praktikumsformulars übertragen werden;
  2. b) den Betreuer bei der Erfüllung der ihm während des Praktikums übertragenen Aufgaben zu konsultieren;
  3. c) bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Regeln der Vertraulichkeit zu beachten;
  4. d) die Bestimmungen der internen Vorschriften zu beachten;
  5. e) die Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Vorschriften für Notfälle einzuhalten;
  6. f) sonstige Verpflichtungen, die sich aus dem Praktikumsvertrag und der zwischen den Parteien geschlossenen Praktikumsvereinbarung ergeben.

 

(3) Die aufnehmende Einrichtung hat insbesondere die folgenden Rechte:

  1. a) Überwachung und Bewertung der Tätigkeit und der Kenntnisse, die der Praktikant während und am Ende des Praktikumsprogramms erworben hat, durch die Mentoren, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 176/2018 über Praktika;
  2. b) dem Praktikanten mit Hilfe des Praktikumsformulars Aufgaben in dem Bereich zuzuweisen, in dem das Praktikumsprogramm durchgeführt wird;
  3. c) die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Praktikanten während des Praktikums zu nutzen;
  4. d) die Kontrolle über die Art und Weise auszuüben, in der die dem Praktikanten zugewiesenen Tätigkeiten ausgeführt werden.

 

4) Die aufnehmende Organisation ist hauptsächlich für die folgenden Verpflichtungen verantwortlich:

  1. a) dem Praktikanten vor Beginn des Praktikums eine Kopie des Praktikumsvertrags auszuhändigen;
  2. b) dem Praktikanten die Praktikumsvergütung gemäß dem Praktikumsvertrag zu zahlen;
  3. c) einen Mentor zu ernennen, der den Praktikanten im Hinblick auf die berufliche Ausbildung, die Vertiefung der theoretischen Kenntnisse und die Verbesserung der praktischen Fähigkeiten im Bereich des Praktikumsprogramms anleitet;
  4. d) eine angemessene logistische, technische und technologische Ausrüstung bereitzustellen, die für die Vertiefung der theoretischen Kenntnisse und die Entwicklung der praktischen Fertigkeiten des Praktikanten erforderlich ist;
  5. e) die Arbeit des Praktikanten während des Praktikumsprogramms zu beaufsichtigen;
  6. f) dem Praktikanten am Ende des Praktikumsprogramms das Praktikumszertifikat unter den in Artikel 12 des Gesetzes Nr. 176/2018 über Praktika vorgesehenen Bedingungen auszustellen;
  7. g) den Praktikanten nicht für andere als die im Praktikumsvertrag und im Praktikumsformular vorgesehenen Tätigkeiten einzusetzen;
  8. h) die Einhaltung des Tätigkeitsprogramms des Praktikanten unter den in Artikel 8 Abs. (3) und (4) des Gesetzes Nr. 176/2018 über Praktika vorgesehenen Bedingungen (3) und (4) des Gesetzes Nr. 176/2018 über Praktika;
  9. i) über die Risikobewertung in der Einheit und die Folgen der bestehenden Risiken zu informieren;
  10. j) den Praktikanten nicht für Tätigkeiten einzusetzen, die mit Berufen der Hauptgruppe 9 – ungelernte Arbeiter – gemäß der Klassifikation der Berufe in Rumänien (COR) verbunden sind, und/oder für Tätigkeiten, die für den Praktikanten harte oder schädliche Bedingungen darstellen;
  11. k) Aufzeichnungen über die von jedem Praktikanten geleisteten Arbeitsstunden zu führen und diese Aufzeichnungen den Kontrollorganen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen;
  12. l) während des Praktikums die Bedingungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu gewährleisten, die im Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Nr. 319/2006 in seiner geänderten Fassung vorgesehen sind;
  13. m) den Kontrollorganen den Praktikumsvertrag, das Praktikumsformular sowie die Dokumente zum Nachweis der vom Praktikanten ausgeübten Tätigkeit, einschließlich des Nachweises der Praktikumsvergütung, zur Verfügung zu stellen.

 

(J) Beendigung des Vertrags

Der Praktikumsvertrag endet unter den folgenden Bedingungen:

  1. a) mit Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist;
  2. b) im gegenseitigen Einvernehmen;
  3. c) wenn die Aufnahmeeinrichtung ihre Tätigkeit einstellt
  4. d) durch Beendigung von Rechts wegen bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der im Praktikumsvertrag festgelegten Pflichten durch eine der Parteien, sofern die schuldige Partei nach Mitteilung durch die geschädigte Partei nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die erforderlichen Schritte zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihr aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten unternimmt;
  5. e) durch Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrags zwischen den Parteien, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
  6. f) durch einseitige Kündigung durch eine der beiden Parteien in begründeten Fällen auf der Grundlage einer vorherigen Mitteilung, die mindestens 15 Tage vor dem vorgeschlagenen Kündigungstermin erfolgt;
  7. g) in der in Art. 21 Abs. (3) des Gesetzes Nr. 176/2006 vorgesehenen Situation (3) des Gesetzes Nr. 176/2018 über Praktika.

(K) Schlussbestimmungen

 

  1. Die Bestimmungen dieses Praktikumsvertrags werden durch die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 176/2018 über Praktika ergänzt.
  2. Jede Änderung der Vertragsbedingungen während der Durchführung des Praktikumsvertrags erfordert den Abschluss eines Nachtrags zum Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(L) Streitschlichtung

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung, der Aussetzung oder der Beendigung dieses Praktikumsvertrages werden von dem nach dem Gesetz sachlich und örtlich zuständigen Gericht entschieden.

Dieser Praktikumsvertrag wurde in zwei Exemplaren, eines für jede Partei, abgeschlossen.

 

 

Die Gastgeberorganisation,                                                                      Praktikant/in,

…………………………                                                                                  ………………………..

 

Ich habe eine Kopie erhalten………………………………