Rentensystem in Rumänien – Säule III – freiwilliges, privat verwaltetes Rentensystem

Das freiwillige, privat verwaltete Rentensystem wird durch das Gesetz 204/2006 geregelt und richtet sich an Personen, die ein zusätzliches Einkommen zu ihrer öffentlichen und obligatorischen, privat verwalteten Rente sichern wollen. Jede Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen bezieht, kann an diesem System teilnehmen.

Der zugewiesene Prozentsatz beträgt maximal 15 % des monatlichen Bruttolohns, und der angesammelte Betrag wird zu den Einkünften aus den beiden oben genannten Renten addiert.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers einen zusätzlichen Beitrag in den freiwilligen Rentenfonds einzahlt.

Die vom Arbeitnehmer in den freiwilligen Rentenfonds eingezahlten Beträge sind bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Gegenwert von 400 Euro in RON pro Steuerjahr/Teilnehmer entspricht, von der Einkommensteuer absetzbar. Die vom Arbeitgeber in den freiwilligen Pensionsfonds eingezahlten Beträge sind bei der Berechnung der Einkommensteuer bis zu einem Gesamtbetrag abzugsfähig, der dem Gegenwert von 400 Euro in Lei pro Steuerjahr/Arbeitnehmer entspricht.